Verfahrensübersicht
Hier finden Sie die Beschreibung der Verfahren, die bei diesem Gericht bearbeitet werden.
- Baulandsachen
- Bewährungshilfe
- Handelssachen
- Landgerichtsarzt
- Rechtsantragsstelle
- Strafverfahren
- Zeugenbetreuungsstelle
- Zivilverfahren
- Hinweisgeberstelle Geldwäschegesetz
Weitere Verfahren bei anderen Gerichten
Für die folgenden Verfahren ist ein anderes Gericht zuständig. Bitte folgen Sie dem Link bei der Verfahrensbezeichnung.
- Zuständig für Hinterlegungsstelle ist das Amtsgericht Bamberg
- Zuständig für Kapitalanleger-Musterverfahren ist das Oberlandesgericht München
- Zuständig für Kartellsachen ist das Landgericht Nürnberg-Fürth
- Zuständig für Patentstreitsachen ist das Landgericht Nürnberg-Fürth
- Zuständig für Staatsschutzsachen ist das Oberlandesgericht München
- Zuständig für Urheber- und Markenrecht ist das Landgericht Nürnberg-Fürth
- Zuständig für Wirtschaftsstrafsachen ist das Landgericht Nürnberg-Fürth
Zentralisierte Verfahren
Die Landesjustizkasse Bamberg ist zuständig für den Zahlungsverkehr im Bereich der Justizbehörden Bayerns. Landesjustizkasse (LJK)
Das Zentrale Mahngericht Coburg bearbeitet alle Mahnverfahren in Bayern.
Zentrales Mahngericht Coburg (ZeMaCo)
Das Zentrale Vollstreckungsgericht Hof ist in Bayern zuständig für die Verwaltung der Vermögensverzeichnisse und Führung des Schuldnerverzeichnisses.
Zentrales Vollstreckungsgericht Hof (ZenVG Hof)
Zahlungsverkehr
Bitte beachten Sie folgende Hinweise für den Zahlungsverkehr mit dem Landgericht Ansbach:
Der Zahlungsverkehr erfolgt grundsätzlich unbar durch Banküberweisung. Dies betrifft sowohl Auszahlungen, wie die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen, als auch Einzahlungen, z.B. für Gerichtskostenvorschüsse, Sicherheitsleistungen etc.
Einzahlungen sind über die Landesjustizkasse vorzunehmen. Vorschusszahlungen sollen erst erfolgen, wenn durch das Landgericht eine Rechnungsnummer und eine Zahlungsaufforderung zugegangen sind unter Angabe der Rechnungsnummer.
Neben der Überweisung können Zahlungen auch mittels des EC-Karten-Verfahrens bis zu einem Betrag von 200,00 Euro erfolgen. Ferner können Rechtsanwälte Kosten- und Auslagenvorschüsse in Zivilsachen in unbegrenzter Höhe durch Teilnahme am elektronischen Lastschriftverfahren leisten, indem sie gegenüber dem Gericht ihr Einverständnis zur Einziehung unter Angabe der entsprechenden Bankverbindung - ggf. beschränkt auf einen bestimmten Betrag - im jeweiligen Verfahren erteilen.
Auf Wunsch kann die Ein- und Auszahlung bis zu einem Betrag von 50,00 Euro je Vorgang bar erfolgen. Die Ein- und Auszahlungen erfolgen in diesem Fall über die Handvorschuss- und Geldannahmestelle des Amtsgerichts Ansbach. Auch die Einzahlungen mittels EC-Karte erfolgen über die Handvorschuss- und Geldannahmestelle des Amtsgerichts Ansbach. Bitte beachten Sie, dass diese nur Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr geöffnet ist.
Bankverbindung der Landesjustizkasse Bamberg für Überweisungen:
Empfänger: Landesjustizkasse Bamberg
Bayerische Landesbank München
Bankleitzahl: 700 500 00
BIC: BYLADEMM
Kontonummern
Für die Einzahlung von Kostenvorschüssen, Gebühren und Geldauflagen:
Kontonummer: 3024919
IBAN: DE78 7005 0000 0003 0249 19
Für die Einzahlung von Geldstrafen:
Kontonummer: 2024919
IBAN: DE31 7005 0000 0002 0249 19
Für sonstige Zahlungen, z.B. Sicherheitsleistungen bei Zwangsversteigerungen:
Kontonummer: 24919
IBAN: DE34 7005 0000 0000 0249 19