Aufsichtsbehörde
Notarinnen und Notare
Für die im Landgerichtsbezirk Aschaffenburg ansässigen Notarinnen und Notare ist das Landgericht Aschaffenburg gemäß § 50 Nr. 5 GwG als Aufsichtsbehörde zuständig.
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:
Frau Präsidentin des Landgerichts Dr. Lange
Vizepräsident des Landgerichts Dr. Tratz
Frau Ebert und Frau Dehn
(Serviceeinheit für Notarangelegenheiten)
Auslegungs- und Anwendungshinweise für Notare nach dem Geldwäschegesetz
Der für die Bereitstellung von Auslegungs- und Anwendungshinweisen für die Umsetzung der Sorgfaltspflichten und internen Sicherungsmaßnahmen zuständige Präsident des Landgerichts Aschaffenburg genehmigt die jeweils aktuellen Anwendungsempfehlungen der Bundesnotarkammer für Notare nach dem Geldwäschegesetz und macht sich diese inhaltlich zu eigen, §§ 50 Nr. 5, 51 Abs. 8 Satz 1 und 2 GwG.
Die jeweils aktuelle Fassung der Anwendungsempfehlungen
steht als Download unter
Geldwäschebekämpfung | Bundesnotarkammer (bnotk.de)
zur Verfügung.