Rechtsdienstleistungsaufsicht
Die Registrierung und Aufsicht über registrierte Rechtsdienstleister ist ab 01.01.2025 beim Bundesamt für Justiz (BfJ) zentralisiert.
Eine Neuregistrierung bereits registrierter Rechtsdienstleister nach dem RDG ist nicht notwendig, da der bestehende Register- und Aktenbestand der vormals zuständigen Länderbehörden vollständig vom BfJ übernommen wurde.
Informationen
sowie Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Website des BfJ.