Historie des Gebäudes
-
Der monumentale Sandsteinquaderbau mit Mansarddach wurde von 1901 bis 1904 als Zentraljustizgebäude errichtet. Beeinflusst wurde die damalige Justizarchitektur durch die imposanten Justizpaläste in Brüssel und München. Justizgebäude repräsentieren und symbolisieren in besonderer Weise die jeweilige politische Struktur und Rechtskultur, das Selbstverständnis und die Verfassungslage eines Staates.
Im Justizpalast wurden das Landgericht mit Schwurgericht, das Amtsgericht und die Staatsanwaltschaft unter einem Dach vereint. Die beiden Weltkriege hat das Gebäude, das zu Kriegszeiten mehrfach auch als Lazarett genutzt wurde, nahezu unbeschadet überstanden. Nach dem 2. Weltkrieg war der Justizpalast für kurze Zeit Sitz der amerikanischen Kommandantur.
Das Gebäude steht seit 1975 unter Denkmalschutz. Es wurde am 12.12.1984 in das Verzeichnis der "geschützten Kulturgüter" der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten aufgenommen.
Heute beherbergt der Bayreuther Justizpalast das Landgericht, Abteilungen des Amtsgerichts und die Staatsanwaltschaft Bayreuth.Eine konkrete stilistische Einordnung des Justizpalastes ist schwierig. Es finden sich barocke Anleihen, sowohl bezüglich der Gesamtanlage mit Pavillon und Risaliten, aber auch der Einzelformen. Es gibt zudem verschiedene Merkmale eines historisierenden Jugendstils, welche sich auch am zeitgleich errichteten Präsidialbau der Regierung von Oberfranken wiederfinden.
Die Verbindung mit fürstbischöflichen Bauten in Franken spricht auch gegen einen preußisch geprägten Markgrafenstil. Das Zentraljustizgebäude kann deshalb als barockisierender Bau mit Jugendstilelementen bezeichnet werden.Auftraggeber für den Bau war das Bayerische Justizministerium mit der Planungs- und Rechnungsprüfungsinstanz der Obersten Baubehörde. Der Auftrag für das Neubauprojekt erging am 10.01.1900 an das Königliche Landbauamt Bayreuth.
Besonders sehenswert sind das Vestibül und das daran angrenzende Haupttreppenhaus mit seiner dreischiffigen und dreijochigen Anlage, wobei das mittlere Schiff breiter ist. Kreuzgratgewölbe überspannen die einzelnen Joche.Ein Schmuckstück ist der im zweiten Stock gelegene Schwurgerichtssaal, dessen Längswände mit verzierten Holzvertäfelungen und einer textilen Wandbespannung versehen sind. Die Decke ist aufwändig mit Stuck und einem farbigen Glasmosaikfeld verziert.
Zur Bauzeit besaß in Oberfranken nur Bayreuth einen Schwurgerichtssaal, denn der Oberfränkische Schwurgerichtshof war am Regierungssitz errichtet. Hier wurde die gesamte Schwerkriminalität Oberfrankens abgeurteilt.
Daneben bieten die beiden Sitzungssäle im Mittelbau Einblicke in die Bauzeit des Gebäudes, da im 2. Obergeschoss die komplette Ausstattung erhalten blieb und im 1. Obergeschoss die sehr aufwändig gestaltete Holzkassettendecke saniert werden konnte.
In der Zeit von 2008 bis 2014 wurde der Justizpalast Bayreuth mit einem Kostenaufwand von über 10 Millionen Euro einer Generalsanierung unterzogen, die auch den Belangen des Denkmalschutzes gebührend Rechnung getragen hat.Veröffentlichungen
-
Im Justizgebäude II sind seit dem Jahr 2007 das Juristenausbildungszentrum des Landgerichts sowie Abteilungen des Amtsgerichts Bayreuth untergebracht.
Das Gebäude wurde in den Jahren 1897/1898 von Garnisons-Bauinspektor Wibelitz als Offiziers-Casino des Königlich-Bayerischen 7. Infanterie-Regiments (Infanterie-Dienstgebäude Nr. 10 an der ehemaligen Heldstraße) errichtet. Das Haus kann auf eine wechselvolle Geschichte zurückblicken: Das ehemalige Offiziers-Kasino wurde unter anderem als Offiziersspeiseanstalt, ab dem Jahr 1921 als Versorgungsamt genutzt und im Jahr 1934 dem Reich übereignet. Später fand das Gebäude für verschiedene Zwecke des Bundesministeriums der Verteidigung, zuletzt bis zu dessen Auflösung im Juli 2006 als Kreiswehrersatzamt, Verwendung.
Im September 2006 wurde die Immobilie durch den Freistaat Bayern vom Bund für Zwecke der Justiz erworben und nach Umbau im August 2007 als Justizgebäude II eingeweiht. In den Jahren 2008 und 2009 wurden schließlich die Außenanlagen neu gestaltet.
Wirkt der Stuckschmuck des dreistöckigen Gebäudes im Inneren - teils mit Putten - eher neobarock, präsentiert sich der imposante und repräsentative Sandsteinbau mit Mansarddach von außen im Neorenaissancestil und bildet mit seinen vorspringenden Gebäudeachsen - Mittel- und Seitenrisaliten - ein optisches Gegengewicht zum gegenüberliegenden Justizpalast.
Bei Sanierungen in den Jahren 1996 und 2007 mussten umfangreiche denkmalschutzrechtliche Vorschriften beachtet werden. Hölzerne und eiserne Treppengeländer blieben ebenso erhalten wie Terrazzoböden mit mosaikähnlichem Muster. Der repräsentative ehemalige Ballsaal mit seinen Stuckornamenten - ein Prunkstück des Gebäudes - wurde nur nachgestrichen.Von 2020 bis 2024 wurden Dach, Fassade, Fenster und Innenbereich umfassend saniert, siehe hierzu Rückschau vom 26. September 2024.
-
Das Gebäude wurde in den Jahren 1760, 1761 als Palais Künsberg errichtet.
Seine Fassade stammt von dem berühmten Baumeister Karl von Gontard (1731 - 1791), der in Bayreuth auch noch andere frühklassizistische Bauwerke mit barockem Einschlag hinterlassen hat.Der Freistaat Bayern hat für die Justizverwaltung das Grundstück mit Gebäude mit Urkunde des Notars Friedrich Schmidt in Bayreuth vom 25.04.1980 erworben. Die Grundbucheintragung und damit der Eigentumsübergang erfolgte am 30.06.1980.
Vor dem Verkauf hat die Stadt Bayreuth das Gebäude zuletzt für die Städtische Handelsschule genutzt. Nach der völligen Entkernung und den Umbau zog die Justiz 1983 in das Gebäude ein. Das Haus seht seit 09.10.1975 unter Denkmalschutz. -
Das Gebäude Leopoldstraße wurde als Forstämtergebäude Bayreuth errichtet und lange als solches genutzt. Die Baupläne für Haupt- und Nebengebäude datieren aus dem Jahr 1957.
Seit dem Jahr 2014 (1.7.2014) wird das Anwesen, das sich in unmittelbarer Nähe zum Justizpalast befindet, durch die Justiz Bayreuth als Justizgebäude IV genutzt.
Neben der Dienststelle der Bewährungshilfe sind auch Archivräume in der Leopoldstraße 13 untergebracht.
-
1810 Bayern erwirbt die ehemalige Markgrafschaft Bayreuth. Bis 1812 galt in Bayreuth das alte preußische Recht mit der von Hardenberg eingeführten Gerichtsorganisation weiter.
1812 Landgericht Bayreuth (älterer Ordnung) und Stadtgericht Bayreuth
Das Landgericht Bayreuth (älterer Ordnung) als Gericht erster Klasse hatte neben der Rechtspflege vielfältige Verwaltungsaufgaben zu erledigen. Der Landrichter war der Repräsentant der staatlichen Hoheit in seinem Bezirk. Das Stadtgericht Bayreuth war Gericht zweiter Klasse und eine reine Justizstelle für den Stadtbereich.
1818 Kreis- und Stadtgericht Bayreuth
Der Gerichtssprengel umfasste neben dem Stadtbezirk Bayreuth den Bereich von 18 Landgerichten älterer Ordnung: Hof, Rehau, Selb, Wunsiedel, Gefrees, Münchberg, Weidenberg, Bayreuth, Kulmbach, Waldsassen, Kemnath, Tirschenreuth, Eschenbach, Neustadt/Waldnaab, Pottenstein, Stadtsteinach, Gräfenberg und Kirchenlamitz. Im gesamten Obermainkreis, dem heutigen Regierungsbezirk Oberfranken, gab es mit Bamberg und Bayreuth nur zwei Kreis- und Stadtgerichte.
1857 Bezirksgericht Bayreuth
Die Bezirksgerichte traten an die Stelle der bisherigen Kreis- und Stadtgerichte.
Der Gerichtssprengel des Bezirksgerichts Bayreuth umfasste neben dem Stadtbezirk Bayreuth den Bereich der Landgerichte Bayreuth, Berneck, Kulmbach, Hollfeld, Pegnitz, Pottenstein, Thurnau und Weidenberg. In Oberfranken existierten die Bezirksgerichte Bamberg, Bayreuth, Hof und Kronach.
1862 erfolgte die Trennung von Justiz und Verwaltung durch Errichtung der Bezirksämter (heutige Landratsämter). Die Gerichte wurden dadurch reine Justizstellen.
Am 01.01.1871 wurde das Zweite Deutsche Reich, ein bundesstaatlicher Zusammenschluss von 25 deutschen Einzelstaaten unter der Führung Preußens gegründet. Die Reichtsverfassung von 1871 übertrug dem Reich die Gesetzgebungszuständigkeit für das gerichtliche Verfahren.
Durch das Gerichtsverfassungsgesetz von 1877, das zusammen mit den anderen Reichsjustizgesetzen (ZPO, StPO, KonkO) am 1. Oktober 1879 in Kraft trat, entstanden als ordentliche Gerichte die Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte, das Bayerische Oberste Landesgericht und das Reichsgericht. Bei jedem Landgericht wurde eine Staatsanwaltschaft gebildet. Dies war die eigentliche Geburtsstunde der heutigen Bayreuther Justizbehörden, bestehend aus dem Landgericht Bayreuth, dem Amtsgericht Bayreuth und der Staatsanwaltschaft Bayreuth.Quelle: Nachforschungen von OAR i.R. Helmut Paulus (1999)
-
Die königlichen Landrichter
1812 - 1840 Meyer, Heinrich Christoph
1840 - 1844 Landgraf, Wilhelm Florian
1844 - 1857 Zehrer, Heinrich
1857 - 1857 Barlet, Konrad
Die Direktoren des Bezirksgerichts Bayreuth
1857 - 1868 Freiherr von Waldenfels, Ernst
1868 - 1879 Landgraf, Wilhelm
Die bisherigen Präsidenten des Landgerichts
1879 - 1894 Landgraf, Wilhelm
1894 - 1898 von Haas, Hermann
1898 - 1911 Utting, Edmund
1911 - 1921 Dr. Reinhardt, August
1921 - 1932 Stummer, Hans
1932 - 1933 Huber, Karl
1934 - 1943 Krick, Wilhelm
1943 - 1945 Brehm, Rudolf
1946 - 1951 Dr. Höchstädter, Emil
1951 - 1955 Dr. Thier, Friedrich
1955 - 1958 Dr. Lenz, Ernst
1958 - 1963 Dr. Hahn, Fritz
1963 - 1973 Schmaltz, Theodor
1973 - 1986 Dr. Bender, Erwin
1986 - 1999 Schwennicke, Lutz
1999 - 2002 Adler, Wolfgang
2002 - 2011 Werth, Manfred
2011 - 2019 Prof. Dr. Bernreuther, Jörn
seit 2019 Burghardt, Matthias