Pressemitteilung 2/2021 vom 6. April 2021
Presseinformation zu Schnelltestungen am Landgericht Bayreuth
Die Bayerische Staatsregierung sieht den Einsatz von Antigen-Schnelltests als Teil ihrer Teststrategie vor. Durch den Einsatz von Antigen-Schnelltests soll zusätzliche Sicherheit für Personal der kritischen Infrastruktur geschaffen und damit die Einsatzfähigkeit in der Breite erhalten werden. Vor diesem Hintergrund wird daher mitgeteilt, dass sich das Bayerische Staatsministerium der Justiz mit dem Testkonzept des Landgerichts einverstanden erklärt und den Justizstandort Bayreuth als weiteren Standort für die Anwendung von professionellen Schnelltests bestätigt hat. Bereits am Dienstag, 06.04.2021, hat die neu geschaffene Schnelltesteinrichtung am Landgericht Bayreuth ihren Betrieb aufgenommen.
Alle Justizangehörigen im Landgerichtsbezirk Bayreuth werden damit die Möglichkeit erhalten, sich auf das Coronavirus (SARS-CoV-2) mittels eines Antigen-Schnelltests unmittelbar an ihrem Arbeitsplatz und entsprechend ihres beruflichen Bedarfs testen zu lassen. Daneben steht bei mündlichen Anhörungen und Gerichtsverhandlungen vor den Bayreuther Gerichten die Möglichkeit der Testung auch Verfahrensbeteiligten, Zeugen und Sachverständigen offen, denen beim Vorliegen bestimmter Krankheitsanzeichen andernfalls der Zugang zu den Gerichtsgebäuden verwehrt werden müsste. Hierdurch wird die Möglichkeit geschaffen, dass im Falle eines negativen Testergebnisses Gerichtstermine stattfinden können und Verfahrensverzögerungen vermieden werden. Zugleich leistet die Bayreuther Justiz, die seit Beginn der Pandemie im März 2020 für die Bürgerinnen und Bürger stets uneingeschränkt geöffnet hatte, einen weiteren Beitrag im Rahmen der gesamtgesellschaftlichen Anstrengungen zur Eindämmung und Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie.
Die Schnelltestungen werden im Bereich des Bayreuther Justizpalastes mit eigenem Personal, hierunter vor allem zwei medizinisch ausgebildete Justizangehörige des Amtsgerichts Bayreuth, durchgeführt. Sie stehen unter der Anleitung eines hierfür gewonnenen, ehrenamtlich tätigen Arztes. Für ihre tatkräftige Unterstützung gebührt allen Beteiligten, vor allem auch der Stadt Bayreuth, großer Dank. Für Bewilligung und Unterstützung der Schnelltesteinrichtung ist auch dem Oberlandesgericht Bamberg sowie den Bayerischen Staatsministerien der Justiz sowie für Gesundheit und Pflege sehr zu danken.
Die Durchführung einer Schnelltestung ist in jedem Falle freiwillig. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird dieses an das zuständige Gesundheitsamt übermittelt. Ein Betreten der Justizgebäude ist positiv getesteten Personen nicht möglich. Auch ein negatives Schnelltestergebnis entbindet nicht von der Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln, insbesondere nicht von der Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in den Gerichtsgebäuden.
Für Rückfragen und weitergehende Informationen steht Ihnen die Pressestelle des Landgerichts gerne zur Verfügung.