Pressemitteilung 6/2022 vom 5. April 2022
Rechtskräftiger Abschluss von Verfahren der 1. Strafkammer
Folgende öffentlichkeitswirksame Verfahren der 1. Strafkammer des Landgerichts Bayreuth sind nunmehr rechtskräftig abgeschlossen:
• Urteil vom 29. September 2021 (Az. 1 Ks 111 Js 14075/20)
Totschlag zum Nachteil der Ehefrau (Freienfels bei Hollfeld) – 8 Jahre Freiheitsstrafe und Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten mit Beschluss vom 22. März 2022 als unbegründet verworfen.
• Urteil vom 09. März 2022 (Az. 1 Ks 111 Js 4190/21)
Freispruch wegen Schuldunfähigkeit (Angriff mit einem Messer auf Polizeibeamte) – Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
Das Urteil wurde nicht mit dem Rechtsmittel der Revision angefochten.
• Urteil vom 24. Februar 2022 (Az. 1 KLs 257 Js 9939/20)
Diebstähle / Brandstiftungen (u.a. Lebenswerk) – 6 Jahre 6 Monate Gesamtfreiheitsstrafe und Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
Die Revision des Angeklagten wurde von diesem nachträglich wieder zurückgenommen.