Strafverfahren
Beim Landgericht Kempten gibt es 4 Strafkammern und 1 Jugendkammer.
Die 1. Strafkammer ist im ersten Rechtszug für alle Verbrechen zuständig, die nicht zur Zuständigkeit der Amtsgerichte oder des Oberlandesgerichts gehören (§74 GVG).
Die 2. Strafkammer ist zuständig für etwa vom Bundesgerichtshof zurückverwiesene Verfahren der 1. Strafkammer.
Für Berufungen gegen Entscheidungen der Strafrichter und Schöffengerichte sind 2 weitere, sog. Kleine Strafkammern zuständig.
Die Jugendkammer verhandelt im ersten Rechtszug alle Strafsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende, für welche nicht die Jugendrichter bzw. Jugendschöffengerichte der Amtsgerichte im Bezirk zuständig sind sowie sämtliche Berufungen gegen deren Urteile.
Die Strafkammern entscheiden auch über Beschwerden in Strafsachen der Amtsgerichte, die Jugendkammer entsprechend in deren Jugendstrafsachen.