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Landgericht Kempten

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Legalisation von Urkunden

Die Verwaltung des Landgerichts Kempten ist zuständig für die Zwischenbeglaubigung zur Legalisation sowie für die Erteilung von Apostillen von Dokumenten aus dem Landgerichtsbezirk Kempten.

Diese Dokumente können sein:

  • notarielle Urkunden
  • gerichtliche Dokumente
  • Übersetzungen eines öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzers.


Die Regierung von Schwaben beglaubigt deutsche öffentliche Urkunden, die von Landesbehörden oder Kommunen im Regierungsbezirk Schwaben ausgestellt wurden. Hierzu zählen zum Beispiel Dokumente der Standesämter, Meldebescheinigungen oder Schulzeugnisse.

Unter Legalisation ist ein förmliches Verfahren zu verstehen, bei der durch die diplomatische oder konsularische Vertretung eines Staates, in dem eine ausländische öffentliche Urkunde zu Beweiszwecken verwendet werden soll, die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat und gegebenenfalls die Echtheit des beigedrückten Siegels bestätigt wird (vgl. die Definition in Artikel 2 des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 (BGBl. 1965 II S. 875).

Die Apostille ist die Beglaubigungs- oder Legalisationsform, die zwischen den Vertrags- oder Mitgliedstaaten des multilateralen Übereinkommens Nummer 12 der Haager Konferenz im Jahre 1961 eingeführt wurde. Die Vereinfachung des Rechtsverkehrs, die mit diesem Übereinkommen damals erreicht werden konnte, trägt heute wesentlich zur Entwicklung der Globalisierung bei, wenn sie internationale Wege rasch und unbürokratisch ermöglicht.


Verfahrensübersicht