Zeugenbetreuungsstelle
Die Aufforderung, vor Gericht als Zeugin/Zeuge auszusagen, verlangt von Ihnen nicht nur ein Zeitopfer. Oftmals kann dies auch mit Aufregung, Scheu und innerer Belastung verbunden sein, z.B. wegen Angst vor dem Zusammentreffen mit dem Angeklagten, seinem Umfeld oder einem anderen Prozessbeteiligten. Dann wollen Sie gegebenenfalls wissen, wie Sie sich verhalten sollen.
Für solche und andere Fragen sowie für eine notwendig werdende Hilfestellung können Sie sich im Bedarfsfall vertrauensvoll an unserer Zeugenbetreuungsstelle wenden.
Telefonische Erreichbarkeit der Zeugenbetreuungsstelle: 0831/203-303 und 0831/203-304
Sie können sich für die Zeugenbetreuung auch an der Pforte bei der Wachtmeisterei anmelden.
Insbesondere Zeuginnen mit kleinen Kindern haben oft ein Problem, weil sie befürchten, dass ihr Kind die Verhandlung stören könnte, wenn sie es mitbringen. Die Betreuungsstelle steht Ihnen auch zu diesem Fragenkreis zur Verfügung. Und auch wenn eine Kinderbetreuung als solche durch das Landgericht nicht erfolgen kann, so lassen sich in diesem Zusammenhang doch zumindest einige Fragen klären, wie beispielsweise ob und in welchem Umfang Ihnen für eine tatsächlich erforderliche Kinderbetreuung die dafür entstehenden Auslagen ersetzt werden.