Geldwäscheaufsicht
Hinweisgeberstelle Geldwäschegesetz
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern - das ist das Anliegen des Geldwäschegesetzes (GwG). Auch bayerische Notarinnen und Notare stehen hierbei in der Pflicht ! Schon aufgrund der Vertraulichkeit des notariellen Mandats besteht die Gefahr, dass Notarinnen und Notare ggf. gutgläubig veranlasst werden, beispielsweise Gewinne aus schweren Straftaten zu waschen oder terroristische Zwecke zu unterstützen.
Das Landgericht Landshut hat eine Hinweisgeberstelle für Verstöße der Notare im Landgerichtsbezirk gegen Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung errichtet. Die Hinweisgeberstelle ist insbesondere auch Anlaufstelle für Personen, welche durch ihr Beschäfti-gungsverhältnis oder aufgrund eines sonstigen Vertrags- oder Vertrauensverhältnisses über besonderes Wissen hinsichtlich interner Angelegenheiten von Notarinnen und Notaren verfügen.
Die Hinweise können auf Wunsch anonym und vertraulich erfolgen und per Post, per E-Mail geldwaeschepraevention@lg-la.bayern.de oder telefonisch 0871 84-1402 abgegeben werden. Schriftliche Mitteilungen sind an folgende Anschrift zu richten:
Landgericht Landshut, Maximilianstraße 22, 84028 Landshut
Bitte beachten: Das Landgericht Landshut ist nicht zuständig zur Entgegennahme von Anzeigen wie z. B. wegen Kreditbetrugs, Phishing oder Geldwäsche im Allgemeinen.