Geldannahmestelle
Das Landgericht Memmingen führt keine Gerichtszahlstelle.
Bei der am Amtsgericht Memmingen vorhandenen Geldannahmestelle sind Barauszahlungen, auch von Zeugenentschädigungen, nicht mehr möglich. Zudem wird darum gebeten, dass der bare Zahlungsverkehr grundsätzlich vermieden wird.
Scheckzahlungen
Seit dem 01.11.2016 sind Zahlungen an die Staatskasse durch Verrechnungsscheck nicht mehr zulässig.
Schecks für z.B. Gerichtskosten und Vorschusszahlungen dürfen von den Justizbehörden nicht mehr angenommen werden. Ausgenommen sind nur wenige spezialgesetzliche vorgesehene Zahlungen wie z.B. § 69 Abs. 2 ZVG (Sicherheitsleistung in Zwangsversteigerungssachen).
Bitte beachten Sie:
Alle Zahlungen haben auf eines der nachfolgend aufgeführten Konten der Landesjustizkasse Bamberg, Bayern LB München zu erfolgen.
Bankverbindung
Bayerische Landesbank München
BLZ: 700 500 00
BIC: BYLADEMM
Empfänger: Landesjustizkasse Bamberg
Konto für Einzahlung von Kostenvorschüssen, Gebühren und Geldauflagen
Kontonummer: 3024919
IBAN: DE78 7005 0000 0003 0249 19
Konto für Einzahlung von Geldstrafen
Kontonummer: 2024919
IBAN: DE31 7005 0000 0002 0249 19
Konto für sonstige Zahlungen, z. B. Sicherheitsleistung bei Zwangsversteigerung
Kontonummer: 24919
IBAN: DE34 7005 0000 0000 0249 19
Hinweise für den Zahlungsverkehr
Vorschusszahlungen sollten erst nach Vergabe einer Rechnungsnummer durch die Gerichte und einer Zahlungsaufforderung, die die notwendigen Buchungsdaten enthält, entrichtet werden.
Vorschusszahlungen können auch unter Nutzung des EC-Karten-Verfahrens (bei der Geldannahmestelle des Amtsgerichts Memmingen) oder durch Teilnahme am Lastschriftverfahren bei der Landesjustizkasse Bamberg geleistet werden.
Geben Sie bei der Überweisung neben dem gerichtlichen Geschäftszeichen unbedingt im Verwendungszweck "LG MM" an, damit Ihre Zahlung dort richtig zugeordnet werden kann!