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Landgericht München II

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Zivilverfahren

Am Landgericht München II werden im Wesentlichen folgende Zivilverfahren verhandelt:

  • erstinstanzliche bürgerliche Rechtsstreitigkeiten bei einem Streitwert über 5.000,- EUR, soweit diese nicht durch Gesetz ausdrücklich dem Amtsgericht zugewiesen sind wie z.B. Familiensachen, Streitigkeiten aus Wohnraummietverhältnissen oder Wohnungseigentumsstreitigkeiten;
  • erstinstanzliche Klagen, die unabhängig vom Streitwert dem Landgericht zugewiesen sind wie z.B. wegen Amtspflichtverletzungen von Amtsträgern;
  • Berufungen gegen zivilrechtliche Urteile der Amtsgerichte des Landgerichtsbezirks;
  • Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen der Amtsgerichte des Landgerichtsbezirks in Zivilsachen und in Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit;
Für Berufungen und Beschwerden in Familiensachen ist das Oberlandesgericht zuständig.

Zivilkammern und Kammern für Handelssachen

Sitzung Einzelrichter

Beim Landgericht München II sind 13 Zivilkammern und 2 Kammern für Handelssachen eingerichtet.

Die Zivilkammern sind jeweils mit einem Vorsitzenden Richter und zwei Berufsrichtern besetzt.

In der Kammer für Handelssachen wirken neben dem Vorsitzenden Richter auch Handelsrichter mit, die aus dem Bereich der Wirtschaft bestellt sind.
 
Die einzelnen Zivilverfahren werden entweder als Kammersachen von drei Richtern oder als Einzelrichtersachen von einem Berufsrichter entschieden.

Zuständigkeit der einzelnen Kammern

Für zahlreiche Sachgebiete sind besondere Kammern bestimmt:

  • Amtshaftungs- und Entschädigungssachen
  • Architekten- und Ingenieursachen
  • Bank- und Finanzsachen
  • Bausachen
  • Erbrechtliche Streitigkeiten
  • Heilbehandlungssachen
  • Insolvenzrechtliche Streitigkeiten und Anfechtungssachen nach dem Anfechtungsgesetz 
  • Pressesachen
  • Rechtsanwaltssachen
  • Versicherungssachen
Die Verteilung der Verfahren auf die Kammern erfolgt zunächst nach diesen Sachgebieten, in allen übrigen Streitsachen nach einem bestimmten Turnus, der vor Beginn eines jeden Kalenderjahres durch das Präsidium des Gerichtes festgelegt wird.

Welche Kammer für Ihr Verfahren zuständig ist, entnehmen Sie bitte der Geschäftsverteilung

Verfahrensübersicht