Legalisation von Urkunden
Apostille und Legalisation - Beglaubigung von Urkunden für den Rechtsverkehr mit dem Ausland
Deutsche öffentliche Urkunden, die zum Gebrauch im Ausland bestimmt sind, bedürfen der Anerkennung durch Erteilung einer Legalisation oder Apostille. Darunter versteht man die Echtheitsbestätigung von Siegel und Unterschrift dieser Urkunden.
Die Regierungen beglaubigen durch Erteilen einer Apostille nach dem Haager Übereinkommen vom 05.10.1961 oder im Rahmen des Legalisationsverfahrens für ausländische Vertretungen deutsche öffentliche Urkunden, die von Landesbehörden oder Kommunen im jeweiligen Regierungsbezirk ausgestellt worden sind. Vielfach geht es um Urkunden der Standesämter, Meldebescheinigungen, Schul- oder Hochschulzeugnisse usw.
Bei Dokumenten aus dem Justizbereich wie Scheidungsurteile oder notarielle Urkunden ist in der Regel der Präsident des Landgerichts zuständig.
Urkunden mit Legalisation bedürfen dann noch der Vorlage bei der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Staates, in dem die Urkunde Verwendung findet.
Die Erteilung von Apostille/Legalisation wird nur auf Antrag vorgenommen. Aus dem Antrag müssen sowohl der Antragsteller sowie das Land, in dem die Dokumente vorgelegt werden sollen, hervorgehen. Treten Firmen als Antragsteller auf, ist der Antrag auf dem Firmenkopfbogen zu stellen.
Weiterführende Informationen finden Sie im Behördenwegweiser Bayern: Apostille und Legalisation.
Verfahren / Geschäftsstelle
Eine Antragstellung kann derzeit nur schriftlich erfolgen. Bitte nutzen Sie dazu das unten herunterladbare Antragsformular.
Eine persönliche Antragstellung, Abholung oder Bezahlung bei der Geschäftsstelle oder bei der Bürgerservicestelle des Amtsgerichts Regensburg ist leider nicht möglich.
Die Rücksendung erfolgt per Einschreiben. Die Rechnungsstellung wird über die Landesjustizkasse Bamberg erfolgen. Bitte rechnen Sie - neben den Postlaufzeiten - mit einer Bearbeitungszeit von mindestens drei Werktagen.
Die Kosten pro Apostille bzw. Legalisation betragen:
25,00 Euro (Art. 1 Abs. 1 LJKostG i.V.m. § 4 Abs. 1 JVKostG, KV 1310)
Die Erteilung der Apostille bzw. Legalisation erfolgt durch die Geschäftsstelle des Landgerichts:
Frau Schwarz
Telefon: 0941 / 2003-276
Vertretung:
Frau Wanner
Telefon: 0941 / 2003-770
Antragsformular
Hier können Sie ein Antragsformular als PDF-Datei herunterladen: