Zivilverfahren
Die Verteilung der eingehenden Zivilverfahren erfolgt nach Sachgebieten bzw. nach einem Turnus, woraus sich die Zuständigkeit einer der Zivil-, Bauland- und Handelskammern ergibt.
Die Verteilung der eingehenden Zivilverfahren erfolgt nach Sachgebieten bzw. nach einem Turnus, woraus sich die Zuständigkeit einer der Zivil-, Bauland- und Handelskammern ergibt.