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Landgericht Würzburg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Historie des Gebäudes

Der Bau des Justizgebäudes

Vor dem Bau des Justizgebäudes an der Ottostraße waren das Landgericht Würzburg und das Amtsgericht Würzburg (Würzburg-Stadt) im alten Landgerichtsgebäude am Kürschnerhof, das Amtsgericht Würzburg II (Würzburg-Land) jedoch im Rückermainhof an der Karmelitenstraße untergebracht. Das Schwurgericht tagte im Rathaus. Im Rückermainhof befanden sich auch die Rentämter (Finanzämter) Würzburg links und rechts des Mains sowie das Bezirksamt Würzburg. Die Raumverhältnisse waren in beiden Gebäuden sicher beengt. Der wirtschaftliche Aufschwung der Gründerzeit und die Zunahme der Bevölkerung können auf die Geschäftsbelastung und den Personalstand der Gerichte nicht ohne Einfluss geblieben sein. Außerdem stand die Anlegung des Grundbuches bevor, in das nicht nur -wie beim Hypothekenbuch- die mit Hypotheken belasteten Grundstücke, sondern praktisch alle Grundstücke aufzunehmen waren. Das Interesse der Justizverwaltung an dem Bau eines Gebäudes mit genügend Raum für die Justizbehörden traf sich also mit dem Interesse der Stadt Würzburg an der Beseitigung des alten Landgerichtsgebäudes am Dom, das dem Verkehr im Wege stand. Trotzdem hatte der Staat zunächst die Absicht, auf dem Platz des ehemaligen Heumagazins an der Sanderstraße nur ein Gebäude für die Strafjustiz zu errichten und die Ziviljustiz im alten Landgerichtsgebäude zu belassen.


Die W Rzburger Schweizerei 300x236
Die Würzburger Schweizerei

Der "Würzburger Telegraph" schreibt dazu am 16.09.1892:
"Ursprünglich bestand die Absicht, die Geschäftsräume der Gerichte in der Weise zu trennen, dass das Präsidium des Landgerichts sowie die Zivilsenate und die Zivilabteilungen sowie die freiwillige Gerichtsbarkeit im alten Gerichtsgebäude zu belassen seien, während die Kriminalsenate in ein neues Gebäude, welches auf dem Platz des ehemaligen Heumagazins an der Sander- und Sanderringstraße zu errichten gewesen wäre, verlegt werden sollten. Bekanntlich waren die Mittel für diese Einrichtung seitens des Landtags genehmigt und im Landtagsabschiede als Gesetz von Allerhöchster Stelle sanctioniert. Zu welchen Weiterungen hätten diese Neuerungen geführt, wenn das Gesetz in Vollzug gesetzt worden wäre? Wie störend hätte eine derartige Decentralisierung des Gerichtswesens auf den allgemeinen Geschäftsgang gewirkt? Wie sehr hätte die Belassung des alten Landgerichtsgebäudes die Entwicklung des freien Verkehrs im Zentrum der Stadt an der Hauptverkehrsader derselben beeinträchtigt? Glücklicherweise kam das Gesetz nicht zur Ausführung! Nachdem sich der damalige Justizminister Excellenz von Fäustle hier an Ort und Stelle von der Inopportunität dieses Projektes überzeugt hatte und durch das Entgegenkommen der Stadtgemeinde ein anderer Bauplatz zur Verfügung gestellt wurde, konnte an ein Fallenlassen des Projekts gedacht werden. Herr Stadtbaurath Scherpf brachte nämlich im Jahre 1884 als Bauplatz für das neue Gerichts- und Gefängnisgebäude das beträchtlich größere Areal des vormaligen "Schweizerei-Anwesens" an der Ottostraße in Vorschlag und Justizminister von Fäustle wurde während seiner Anwesenheit bei dem Juristentage im September 1884 sofort für diesen Vorschlag gewonnen."

Bei dem Schweizereianwesen handelte es sich um eine von der fürstbischöflichen Regierung um 1778 errichtete "Musteranstalt zur Verbesserung der Landwirtschaft", die zusammen mit dem Glacis von der Stadt Würzburg erworben und verpachtet worden war. Die Schweizerei stand im wesentlichen auf dem Wall, der sich auf dem Platz der heutigen Justizvollzugsanstalt befand. Der Pächter konnte vom Wall durch einen Stollen direkt in den Graben fahren, den er bis zum Neutor landwirtschaftlich nutzte. Er betrieb auch die Geschäfte eines "Bötzigbauern" (Müllabfuhr- und Kompostierung), bis die "Dungbereitungsanstalt" im Jahre 1854 unter dem Eindruck der Choleraepidemie in München wegen "Gesundheitsgefährlichkeit" geschlossen wurde.

Am 20.04.1886 wurde zu Urkunde des Notars Dr. Weber in Würzburg, GRNr. 499, zwischen dem Staat und der Stadt Würzburg ein Tauschvertrag geschlossen, der folgendes vorsah:

"Das königliche Staatsärar tritt folgende "Grundrealitäten" tauschweise an die Stadtgemeinde Würzburg ab:
A) an der Sanderstraße dahier, früher Hs. Nr. 309 im IV. District, nun Hs. Nr. 41, allda
Pl. Nr. 2415 1/2 0,014 ha Grasgarten bei dem Wallgraben beim Heumagazin
Pl. Nr. 2417 0,433 ha Garten hinter dem Heumagazin am Sanderthor
Pl. Nr. 2418 0,284 ha Gebäude, ehem. Heumagazin am Sanderthor
Pl. Nr. 2419 1/2 0,083 ha Garten am Bauhof
B) das Gebäude Hs. Nr. 41 an der Domstraße, früher Hs. Nr. 570 im II. Districte
Pl. Nr. 1185 0,1670 ha Wohnhaus mit Hofraum, das dermalige Dienstgebäude des k. Landgerichts, sowie des Amtsgerichts Würzburg
Es erhält dafür von der Stadtgemeinde Würzburg die folgenden "Grundrealitäten":
Pl. Nr. 1676 a 0,401 ha Wohnhaus an der Ottostraße mit Keller, Schweinstall, Stallungen, Wasch- und Backhaus, Wagenhalle, Scheuer mit Stall, Hofraum und Brunnen
Pl. Nr. 1676 b 0,021 ha Blumen- und Gemüsegarten
Pl. Nr. 2409 0,403 ha Wall mit Baumgarten hinter der Schweizerei
Pl. Nr. 2409 1/2 0,065 ha Gerätehalle
Pl. Nr. 2410 0,203 ha freier Platz mit Anlage am Zwingerdurchbruch
dann 0,218 ha Ausbruchsfläche aus dem Wallgraben vom Rennwegerthor bis zur Schweizerei Pl.Nr. 2407 mit einem Flächeninhalte von 3,002 ha
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1,311 ha

Die Stadt Würzburg hatte eine Tauschaufgabe von 200.000,-- M zu leisten. Außerdem musste sie sich verpflichten, das Gelände des heutigen Justizparkplatzes, falls es in den nächsten 20 Jahren für Gerichts- oder Gefängniszwecke gebraucht werden sollte, an den Staat zum Preis von 10,-- M/qm in den nächsten 5 Jahren und für 12,-- M/qm in den folgenden 15 Jahren zu verkaufen.

Die Wirksamkeit des Vertrages sollte davon abhängen, dass
a) der Vertrag von den Staatsministern für Justiz und Finanzen genehmigt wird
b) die für den Bau des Justizgebäudes samt Gefängnis erforderlichen Mittel in das Finanzgesetz für die XIX. Finanzperiode (1888/89) aufgenommen werden und
c) die königliche Civilliste als Eigentümerin des anschließenden Hofgartens die Baupläne für das Gerichtsgebäude genehmigt.

Die Bedingungen zu b) und c) wurden ohne Schwierigkeiten erfüllt: Der Landtag nahm die 1. Rate der Baukosten in Höhe von 1.000.000 M in das Finanzgesetz für die XIX. Finanzperiode (GVBl. 1888 5. 195) auf und der Obersthofmarschall genehmigte die Baupläne. Die Ministerien der Justiz und Finanzen verweigerten jedoch die Zustimmung zu dem Vertrag.

Der "Würzburger Telegraph" schreibt dazu an der genannten Stelle:
"Ein Misston kam gleichwohl in die Angelegenheit, als die beiden Ministerien im September 1888 verlangten, die Stadtgemeinde solle in einem Vertragsnachtrage weitere Verpflichtungen übernehmen bzw. Zugeständnisse machen, widrigenfalls die Genehmigung des Vertrags versagt werden müsste. Die Stadtverwaltung hätte wohl mit Fug und Recht daran festhalten können, daß der fragliche Vertrag bereits die Genehmigung der beiden genannten Staatsministerien erhalten habe, wenn auch dieses noch nicht durch eine förmliche weitere Erklärung vor einem Notar geschehen sei, allein im Interesse der baldigen Herstellung neuer Justizgebäude und um einen -wenn auch ungerechtfertigten- Vorwurf eines Verschuldens ihrerseits, falls die Herstellung dieser Gebäude auf unabsehbare Zeit verschoben würde, unter allen Umständen abzuschneiden, sowie mit dem ausdrücklichen Ausspruch der Hoffnung, daß in Anerkennung des hiermit von der Stadtgemeinde gebrachten Opfers auch die kgl. Staatsregierung in anderen, die Interessen der Stadtgemeinde berührenden Angelegenheiten sich entgegenkommend zeigen werde, ließ sich die Stadtgemeinde herbei, nachträglich noch Conzessionen zu machen, deren Werth auf mindestens 25000 M anzuschlagen ist."

Die "Conzessionen" bestanden vor allem darin, dass die Stadt Würzburg das Gelände des heutigen Justizparkplatzes ohne weitere Gegenleistung an den Staat abtrat und sich darüber hinaus verpflichtete, eine weitere, daran anschließende Fläche von ca. 910 qm zu den im Vertrag vom 20.04.1886 genannten Bedingungen an den Staat zu verkaufen, falls dies innerhalb von 20 Jahren verlangt werde (Urkunde des Notars Dr. Weber in Würzburg vom 23.10.1888, GRNr. 1216).

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Blick auf einen Teil des Bauplatzes für das Justizgebäude

Schon bald nach Abschluss des Vertrages vom 20.04.1886 hatten die Staatsministerien der Justiz und der Finanzen beim Landtag die Bewilligung der Mittel für die Aufstellung der Baupläne für das Gerichts- und Gefängnisgebäude beantragt. Als dies geschehen war, wurde die Planung dem kgl. Oberbaurat W. v. Langenfaß in München übertragen. Dieser plante dem Geschmack der Zeit entsprechend einen "Justizpalast" in den Formen der italienischen Renaissance. Ähnliche "Paläste" entstanden innerhalb des folgenden Jahrzehntes in Ober- und Unterfranken nach Plänen von Oberbaurat Höfl auch in Bayreuth (Neubarock), Bamberg (deutsche Renaissance), Aschaffenburg (deutsche Renaissance) und Schweinfurt (Neubarock). Diese Art der Architektur wird heute gewiss nicht mehr jedem gefallen; fest steht aber, dass damals solide, großzügig und mit Blick auf die Zukunft gebaut wurde. Die aus der Geschäftsverteilung für das Jahr 1893 (Anlage 4) ersichtlichen Justizbediensteten hatten in dem neuen Gebäude sicher reichlich Platz.
Die Ausführung des Baues nach den Plänen von Oberbaurat v. Langenfaß wurde dem Landbauamt Würzburg übergeben. Bauleiter war der kgl. Bauamts-Assessor Julius Bär, der von Bauführer Ringelmann unterstützt wurde. Den Zuschlag für die Erd-, Maurer- und Steinhauerarbeiten hatten die Würzburger Firmen Friedrich Buchner, Joh. Hofmann und J.E. Weber erhalten. Auch die übrigen Arbeiten wurden - was die Zeitungen mit Befriedigung feststellten - weitgehend an Würzburger Handwerker vergeben.
Da die zweite Rate der Baukosten in Höhe von 500.000 M rechtzeitig in das Finanzgesetz für die XX. Finanzperiode (1890 - 1891) aufgenommen worden war, konnten die Bauarbeiten flott voran gehen.
Am 28.12.1890 meldete der Würzburger Generalanzeiger:
"Das neue Gerichts- und Gefängnisgebäude dahier, welches im Rohbau im Monat Oktober vollendet und nun fast vollständig eingedeckt ist, soll bis zum Jahre 1892 seiner Bestimmung übergeben werden. Der Schwurgerichtssaal sowie das Gefängnis wird bereits im Herbst 1891 in Benutzung genommen."
Dass der Schwurgerichtssaal vorab fertiggestellt wurde, hatte seinen Grund darin, dass die Stadt den bisher benutzten Saal im Rathaus nicht länger zur Verfügung stellen wollte.
Es fällt heute schwer, sich vorzustellen, wie ein Gebäude dieser Größe mit so vielen arbeitsintensiven Steinhauerarbeiten mit den damals zur Verfügung stehenden Mitteln in so kurzer Zeit im Rohbau vollendet werden konnte. Musste doch das gesamte
Baumaterial mit Pferdefuhrwerken herbeigefahren und von Hand auf das Gerüst geschafft werden. Auch der Innenausbau ging erstaunlich schnell vorwärts, so dass das Gebäude schon am 16.09.1892 (einem Samstag) übergeben werden konnte.

Justizgeb Ude 300x406
Der Haupteingang des Justizgebäudes

Der "Würzburger Telegraph" berichtete am 17.09.1892:
"Wie bereits gestern mitgeteilt, traf vorgestern Nachmittag mit dem Münchener Schnellzuge Se. Exzellenz der Herr Justizminister Freih. v. Leonrod dahier ein. Um 5 Uhr fand im "Kronprinzen" ein Festmahl statt, an welchem der hochw. Herr Bischof und Reichsrath Dr. von Stein, Ministerialrath von Bögel, Landgerichtspräsident Neubig, Oberstaatsanwalt Mehling, Schwurgerichtspräsident Baumann, die beiden Vorstände der zwei Städtischen Kollegien, die Oberbauräthe Langenfaß und Paukner, die Landgerichtsdirektoren Weippert und Krämer, Oberlandesgerichtsrath Kirchgeßner, Kreisbaurath Bätz und Kreisbauassessor Bär theilnahmen. Es wurden 4 Toaste ausgebracht, vorn Herrn Justizminister auf den Prinzregenten, Oberstaatsanwalt Mehling auf den Herrn Justizminister, Oberlandesgerichtsrath Kirchgeßner auf Würzburg und seine Bürger und 1. Bürgermeister Hofrath Dr. Steidle auf die Staatsregierung. Dem Diner folgte Abends 8 Uhr in den Sälen der Harmonie eine zwanglose Unterhaltung, die sehr gut besucht war und glücklicher Weise ohne Toaste sehr animiert verlief. Gestern Vormittag versammelten sich im Festsaale des neuen Gebäudes das gesamte Personal der Gerichte, Advokaten und Notare in Gala und harrte der Ankunft Sr. Excellenz des Herrn Justizministers. Außer den Herren aus München war auf spezielle Einladung auch der 1. Bürgermeister Herr Hofrath Dr. Steidle erschienen. Se. Excellenz sprach dem Verfertiger der Pläne des Baues, Herrn Oberbaurath Langenfaß, den Bauleitern sowie dem Oberlandesgerichtsrath Kirchgeßner (unter dessen Leitung die innere Einrichtung hergestellt wurde) seinen Dank für das Zustandekommen des Baues aus. Er übergab sodann das Gebäude seiner Bestimmung, indem er in seiner Ansprache sich die Ausbildung der Rechtspraktikanten für ihren Beruf als Thema gewählt hatte und damit bekundete, welch' reges Interesse er der Rechtspflege durch gewissenhafte Vorbereitung der zukünftigen Richter für ihren Beruf entgegenbringt. Mit einem Hoch auf den Prinzregenten schloß Se. Excellenz die Ansprache. Herr Landgerichtspräsident Neubig dankte Sr. Excellenz für die Übergabe und übernahm sodann das Gebäude. Oberbaurath von Langenfaß dankte für die Anerkennungen des Ministers. Die Feier endete kurz vor 12.00 Uhr. Nachmittags um 3 Uhr versammelte sich, einer Einladung des Herrn Justizminsterialraths v. Bögel zufolge, die Mitglieder der beiden städtischen Kollegien, Vertreter der Presse und sonstige Geladene beim neuen Gebäude und die Herren Justizministerialrath Bögel, Oberstaatsanwalt von Mehling, die Oberbauräthe von Langenfaß und Paukner zeigten nun in der liebenswürdigsten und eingehendsten Weise die sämtlichen Räume des ganzen Gebäudekomplexes. Der Rundgang währte bis nahe 6 Uhr. Abends fand im Platzschen Garten eine sehr zahlreich besuchte höchst animierte Familienunterhaltung statt, der auch Se. Excellenz der Minister, sowie die sämtlichen übrigen Herren aus München anwohnten."
Speisefolge beim Diner im "Kronprinz"

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Speisefolge beim Diner im "Kronprinz"

Die Rede des Justizministers Freiherr von Leonrod bei dem Diner im "Kronprinzen" (heute DG-Bank am Residenzplatz) hatte folgenden Wortlaut:
"Morgen feiern die Gerichte in Würzburg ihren Einzug in das neue Gerichtsgebäude, das in den Formen einfacher, italienischer Renaissance sich in der schönsten, ruhigsten, gesündesten Lage der Stadt erhebt, dieser zur Zierde, der Bevölkerung zum Nutzen, der Ausübung der Rechtspflege zum Vorteil, den Justizbeamten zur lebhaften Freude. Die Herstellung des Gebäudes bedurfte des Entgegenkommens Vieler, so namentlich der Stadtgemeinde Würzburg, welche durch die Beschlüsse ihrer Vertreter die Erwerbung des schönen, großen Bauplatzes ermöglichte, des hochwürdigsten Herrn Bischofs und der Kreisregierung, welche, Ersterer als Inhaber des Kilianeums, Letztere als Aufsichtsbehörde über die Waisenhausstiftung, die notwendige Erwerbung der Hof- und Gartenabschlussmauer genehmigten, des Baumeisters, der durch möglichst rasche Fertigung und Vorlage des Bauprojekts mit Plänen und Kostenvoranschlägen den Bau wesentlich förderte, der Kammern des Landtags, welche die von ihnen erbetenen, zur Herstellung des Baues und Beschaffung seiner Einrichtung erforderlichen Mittel bereitwillig und einstimmig bewilligten. Allen diesen Mitarbeitern an dem stattlichen Bau spreche ich hiermit namens der Justizverwaltung den innigsten Dank aus. Den größten Dank aber zollen wir Se. kgl. Hoheit, unserem Allerdurchlauchtigsten, Allergnädigsten Prinzregenten, Allerhöchstwelcher den Gedanken, in seiner Geburtsstadt ein größeres Gerichtsgebäude zu errichten, von Anfang an mit lebhafter Sympathie aufnahm, den Fortgang des Baues mit größtem Interesse verfolgte und jeden drauf abzielenden Antrag freudig genehmigte. Unseren allerehrfurchtsvollen Dankgefühlen Ausdruck zu verleihen, wollen wir uns in dem Rufe vereinigen: Se. kgl. Hoheit, unser allerdurchlauchtigster, Allergnädigster Prinzregent Prinz Luitpold von Bayern, des Königsreichs Bayern Verweser, lebe hoch, hoch und abermals hoch!"
Auch das musikalische Programm der "Abend-Unterhaltung" in der "Harmonie" ist erhalten geblieben.
Eine genaue Beschreibung des Gebäudes brachte der im Verlag Bonitas-Bauer erscheinende "Würzburger Stadt- und Landbote" in einem "Extra-Felleisen" vom 15.09.1892.
Auffällig ist, dass das Gebäude bereits über eine zentrale elektrische Uhrenanlage, nicht aber über einen Telefonanschluß verfügte. Aus den Würzburger Adressbüchern jener Jahre ist zu ersehen, dass die Justiz erst im Jahre 1898 mit dieser Neuerung ausgestattet wurde, obwohl bei der Übergabe des Gebäudes bereits seit Jahren ein Telefonnetz in Würzburg bestand. Für die gesamte Inneneinrichtung des Justizgebäudes und des Gefängnisses war in das Finanzgesetz für die XXI. Finanzperiode (1892 - 1893), GVBl. 1892 5. 154, ein Betrag von 135.000,-- M aufgenommen worden.
Die Beschaffung des Mobiliars für das gesamte Gebäude war dem Vorstand des Amtsgerichts Würzburg, Oberlandesgerichtsrat Kirchgeßner, übertragen worden. Den Zuschlag für die Lieferung erhielten die Firmen Vogt, Ostberg, Billigheimer und Fuchsenberger in Würzburg sowie eine Nürnberger Firma, die "bei der engeren Submission als Wenigstnehmende aufgetreten waren".
Nachdem die Justizbehörden in Würzburg nun unter einem Dach untergebracht waren, wurden zum 16.09.1892 die bisherigen Amtsgerichte Würzburg I und Würzburg II zum "Königl. Amtsgericht Würzburg" vereinigt.

Zur Person des Autors: Oberamtsrat a.D. Richard Braun war vom November 1979 bis September 1990 Geschäftsleiter des Landgerichts Würzburg.

Der Wiederaufbau des Justizgebäudes 1947-1953

Bei dem Luftangriff auf Würzburg am 16. März 1945 brannte das Justizgebäude an der Ottostraße bis zum Keller aus. Von den Dächern war nichts mehr vorhanden, die in Holz ausgeführten Decken waren verbrannt, nur von der Betondecke über dem Grundbuchamt blieb ein Teil erhalten. Aber auch das Mauerwerk war beschädigt. Die Nordseite des Flügels an der Ottostraße war bis zum 1. Obergeschoss eingestürzt. An der Hofseite waren größere Mauerteile gerissen oder ausgebaucht, so dass sie später abgetragen werden mussten. In allen Geschossen waren die Fensterumrahmungen aus Haustein durch die aus den Fenstern schlagenden Flammen so zerstört, dass sie beim Wiederaufbau des Gebäudes erneuert werden mussten. An der Rückseite des Gebäudes sind die Spuren des Feuers an der Verfärbung der Verkleidung aus Sandstein noch heute zu sehen. Manche Schäden an der Hausteinverkleidung zeigten sich erst später, so dass das Gebäude in den sechziger Jahren zur Reparatur der Fassade nochmals eingerüstet werden musste. Die mittleren Tragwände standen zwar zum größten Teil noch, waren aber durch Teilzerstörungen und durch die vom Feuer verursachten Abblätterungen so geschwächt, dass sie die geplanten Massivdecken erst nach Verstärkung aufnehmen konnten. Bei einem Teil der Zwischenwände wirkte sich sehr unangenehm aus, dass sich die Eisenträger, mit denen sie abgefangen waren, durch die Hitze durchgebogen hatten, so dass die darüber stehenden Mauern eingestürzt waren.
Der Wiederaufbau eines so schwer beschädigten Monumentalbaues in einer weitgehend zerstörten Stadt musste bei dem damaligen Mangel an Material und Arbeitskräften als nahezu aussichtslos erscheinen. So geschah auch in den Jahren 1945 und 1946 nichts. Am 9. Januar 1947 forderte dann das Bayer. Staatsministerium der Justiz einen Bericht an, ob mit der Instandsetzung des Gebäudes begonnen werden könne. Der Landgerichtspräsident teilte nach Rücksprache mit dem Landbauamt mit, dass in den nächsten Tagen die Bauarbeiten anlaufen sollten. Mit JME v. 19. Februar 1947 wurde ,,die sofortige Inangriffnahme der Schutträumung im ungefähren Kostenbetrag von 20.000 RM für das laufende Rechnungsjahr (1.5.1946 - 30.4.1947)" genehmigt.
Da es an Arbeitskräften fehlte, wurde zur Gewinnung von Gefangenen als Hilfskräfte sogar der Vollstreckungsplan geändert und die Strafanstalt Würzburg bis auf weiteres zur Vollziehung von Gefängnisstrafen an männlichen Gefangenen bis zu sechs Monaten für zuständig erklärt. Gleichzeitig wurde verfügt, dass bis zu 50 Gefangene für die Bauarbeiten zur Verfügung zu stellen seien. Am 12.5.1947 konnte Landgerichtspräsident Lobmiller berichten, dass die Schutträumung bis auf einen Rest von einem Zwanzigstel beendet sei. Der teils im Hofe und teils auf der Strasse lagernde Schutt konnte aber erst in der Zeit vom 29. September - 16. Oktober 1947 abgefahren werden, weil erst zu diesem Zeitpunkt ein Löffelbagger und drei Motorkipper zur Verfügung standen.
Inzwischen hatte die Regierung von Unterfranken am 11. Juli 1947 einen Kostenvoranschlag des Landbauamtes für die Schutträumung und die Errichtung des Rohbaues über 750.000,-- RM vorgelegt, der schon am 23. Juli 1947 vom Staatsministerium der Justiz genehmigt wurde. Dabei wurde davon ausgegangen, dass der Zustand vor der Zerstörung wieder hergestellt wird. Die Bauzeit schätzte man auf mindestens 10 Jahre. Um einen Teil des Gebäudes früher nutzen zu können, sollten die einzelnen Trakte nacheinander aufgebaut werden, zuerst der noch am besten erhaltene Flügel am Glacis mit dem Mittelbau, dann der Flügel an der Ottostraße und zuletzt das Rückgebäude mit dem Schwurgerichtssaal. In dieser Reihenfolge wurden die genannten Gebäudeteile schließlich auch fertig, zunächst begann man jedoch mit dem Wiederaufbau des Rückgebäudes. Man hatte nämlich neben 25.000 Backsteinen und 300 m³ Sand auch Eisenträger aus dem Schutt geborgen und geradegebogen, die für die Seitenflügel zu kurz waren, für die geringeren Spannweiten im Rückgebäude aber ausreichten.
Die Arbeiten kamen jedoch nur langsam voran, weil es an Baumaterial und an Betriebsstoff für den Materialtransport und die Betonmischmaschine fehlte. Auch die Zuteilung von Gefangenen als Arbeitskräfte wurde gekürzt, weil die Belegung der Strafanstalt durch die Auswirkung von Amnestien stark zurückgegangen war. Am 22.3.1948 berichtete das Landbauamt, dass die Massivdecke über dem 1. Obergeschoss des Rückgebäudes zu einem Drittel betoniert sei. Für die Restfläche sei zwar die Schalung erstellt, mit dem Betonieren könne aber wegen Materialmangels nicht begonnen werden.

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Das Justizgebäude in Würzburg (historische Zeichnung)

Nach der Währungsreform am 20. Juni 1948 fehlte dann das Geld, so dass die Arbeiten ganz eingestellt werden mussten. Schließlich flossen die Mittel aber doch wieder und am 15. März 1949 konnte der OLG-Präsident dem Bayer. Staatsministerium der Justiz berichten, dass der Rohbau des Rückgebäudes fertiggestellt sei und zur Zeit der Dachstuhl aufgesetzt werde. Bei diesem Dachstuhl handelte es sich im Gegensatz zu den übrigen Dächern um einen Dachstuhl der üblichen Bauart aus Holz, der mit Ziegeln gedeckt wurde. Außerdem konnte berichtet werden, dass im Mittelbau die Decken über dem Büchereisaal im Bau seien. Auch die Gewölbesicherung im Treppenhaus war durchgeführt.
Im August 1949 standen dann die Rohbauarbeiten im Flügel am Glacis vor dem Abschluss. Dort waren auch die Wohnung des Landgerichtspräsidenten und vier weitere Wohnungen vorgesehen. Da die Justizbehörden in der teilweise zerstörten Gehörlosenanstalt in der Zeppelinstraße unter unzumutbaren Umständen untergebracht waren, drängte der OLG-Präsident jedoch darauf, zunächst den übrigen Flügel am Glacis noch vor dem Eintritt der kalten Jahreszeit unter Dach zu bringen und bis zum April 1950 bezugsfertig auszubauen. Dass der Termin April 1950 nicht zu halten war, zeigte sich aber schon im November 1949, so dass der 1. August 1950 als Termin für die Bezugsfertigkeit des Flügels am Glacis (ohne Kopfbau mit Wohnungen) in Aussicht genommen wurde. Aber auch dieser Termin wurde um nahezu ein Jahr überschritten. Hauptursache hierfür war die ungenügende Zuteilung von Haushaltsmitteln, die sogar zu einer zeitweiligen Einstellung der Bauarbeiten im Frühjahr und Sommer 1950 führte. Nur der Ausbau der Heizzentrale wurde fortgesetzt, weil von dort aus auch die Strafanstalt versorgt werden sollte. Erst im Herbst 1950 konnten die Arbeiten wieder aufgenommen werden. Die am Bau beteiligten Firmen erhielten aber in erheblichem Umfang statt Bargeld Wechsel mit einer Laufzeit von 3 Monaten und Steuergutscheine, die erst nach 6 Monaten zur Zahlung von Steuern und Abgaben an den Staat verwendet werden konnten. Wie sich später herausstellte, hatte die Baufirma Sager & Woerner sogar die Rechnungen kleinerer am Bau tätiger Firmen vorfinanziert, um die Bauarbeiten nicht ganz zum Erliegen kommen zu lassen.
Mit Beginn des Jahres 1951 begannen dann die Haushaltsmittel wieder reichlicher zu fließen, so dass der Flügel am Glacis fertiggestellt und im August 1951 bezogen werden konnte. Im Juli waren auch die Wohnungen im Kopftrakt des Flügels am Glacis fertig geworden. Ein Schlaglicht auf die damaligen Wohnverhältnisse in Würzburg wirft das Gesuch eines Justizangestellten um Zuteilung einer Wohnung. Es heißt dort: ,,In meiner früheren Wohnung, Ziegelaustr. Nr. 6, wurde ich am 16. März 1945 ausgebombt. Ich bewohne zur Zeit mit meiner Frau und zwei Kindern (9 und 1 3/4 Jahre) in der Bohnesmühigasse als Untermieter 1 Zimmer ohne irgendwelche Nebenräume, so dass in dem Zimmer auch gekocht werden muss. Das Wasser muss im Keller geholt werden. Auch ein Abort ist nicht im Hause; ein solcher befindet sich lediglich im Hofe und muss mit ca. 30 - 35 Arbeitern der Fa. K., die im Hofe ihre Werkstätte hat, zusammen benutzt werden.
Bei einem Besuch des OLG-Präsidenten in Würzburg am 23.8.1951 konnte Landgerichtspräsident Holzbauer berichten, dass der Umzug der Zivilabteilungen des Amtsgerichts und des Landgerichts am 22.8.1951 ohne Zwischenfall durchgeführt wurde. Allerdings habe beim Transport des Panzerschranks der Gerichtskasse ein Platzregen eingesetzt. Dadurch sei Feuchtigkeit in den Schrank gelangt und habe eine größere Menge Kostenmarken unbrauchbar gemacht.
In der Niederschrift über die Besichtigung des Gebäudes ist vermerkt, dass die Dienstzimmer nur notdürftig eingerichtet seien. Die Aktengestelle seien aus rohem Holz primitiv zusammengezimmert und zum Teil einsturzgefährdet. Schränke für Akten, Bücher und Kleider seien nicht vorhanden. Die Kleider lägen auf Stühlen und Tischen herum. In sämtlichen Räumen fehlten Vorhänge und Bilder.
Diese Mängel wurden aber durch die bald darauf in Gang kommende Neuausstattung behoben.
Im September 1951 begann ein Schriftwechsel zwischen dem Landbauamt und der Justizverwaltung über die Gestaltung eines Richtfestes für den Flügel an der Ottostraße.
Da - wie beim Flügel am Glacis - kein Holzdachstuhl, sondern ein Stahlfaltdach der Fa. Noell: aufgebracht worden war, fehlte es an einem Zimmermann für den Richtspruch. Das Landbauamt schlug vor, auf ein Richtfest überhaupt zu verzichten und den beteiligten Arbeitern Bocksbeutel zu geben. Nach einer Rückfrage stimmte der OLG-Präsident zu, dass jeder der Arbeiter 2 Bocksbeutel zum Preise von je 2,50 DM erhält.
Der Umzug der in der Gehörlosenanstalt verbliebenen Strafjustiz sowie der Staatsanwaltschaft in den Flügel an der Ottostraße fand am 18.8.1952 statt. Am 30.5.1953 wurde nach Fertigstellung des Schwurgerichtssaales das gesamte Gebäude von Justizminister Weinkamm feierlich übergeben. In den Festreden wurden die Kosten des Wiederaufbaues mit 3 1/2 Millionen DM beziffert. Den Schwurgerichtssaal zierte übrigens damals ein Gobelin aus der Alexanderfolge 1, der sich heute wieder in der Residenz befindet. Bemühungen, den Gobelin als Dauerleihgabe zu erhalten, schlugen fehl, so dass der heute im Schwurgerichtssaal hängende Wandteppich erworben werden musste.
Die Würzburger Justiz, die viele Jahre unter unzumutbaren Umständen in der teilweise zerstörten Gehörlosenanstalt untergebracht war, hatte nun wieder ein zweckmäßiges und schönes Haus. Trotz der finanziellen Schwierigkeiten waren auch repräsentative Räume geschaffen worden. Dies gilt vor allem für die Sitzungssäle, die Bibliothek und den Schwurgerichtssaal. Einfach, aber doch nobel sind auch die Flure gestaltet. Den früheren gewölbten Decken braucht man nicht nachzutrauern.
Als sehr zweckmäßig haben sich der Vorbau vor der Eingangshalle, die Übergangsbrücke vom Mittelbau zum Rückgebäude und der Umgang um den Schwurgerichtssaal erwiesen; Bauteile, die das alte Gebäude nicht aufwies.
Über den Vorbau, der übrigens dem seinerzeitigen Baureferenten des Oberlandesgerichts nicht gefiel, wurde in der Aschaffenburger Zeitung "Main-Echo" vom 23. Juni 1951 in einem Artikel "Rund um den Grafen Eckart" u. a. ausgeführt: "Dort am Main werden die Würzburger wieder ganz friedlich und vergessen ihren Ärger. Zum Beispiel wieso beim Wiederaufbau des Würzburger Gerichtsgebäudes die frühere Freitreppe verschwinden und einem "Führerbalkon" Platz machen musste, der immerhin die Kleinigkeit von 54.000,-- Mark kostet". Das Landbauamt Würzburg nahm zu diesem Artikel wie folgt Stellung: "Beim Wiederaufbau des stark zerstörten Mitteltraktes am Justizgebäude handelt es sich darum, die früher räumlich ungünstige Wirkung der Eingangshalle nunmehr nach neuzeitlichen Gesichtspunkten in architektonisch befriedigender Weise zu gestalten, insbesondere den unschönen hölzernen Einbau des Windfangs nach außerhalb als Werksteinmassivvorbau zu verlegen und der renovierten Mittelfassade in einfachster neutraler Form und Haltung eine begehbare Plattenform anzupassen, unter gleichzeitiger Vorverlegung der früheren Freitreppe, wofür ein Rohbaukostenaufwand von 21.000 DM erwuchs, der für den damit erreichten Zweck als vertretbar angesehen werden muss und von höchster Stelle genehmigt war". Diesen Ausführungen ist wohl nichts hinzuzufügen. Die Eingangshalle ist in ihrer schlichten Vornehmheit sicher ein Glanzpunkt des Gebäudes.
Zu bedauern ist die Vereinfachung der Dächer beim Wiederaufbau. Ohne die früheren mächtigen Mansardendächer über dem Mittelbau und den Kopfbauten der Seitenflügel wirkt das Gebäude nun etwas gedrungen. Dazu trägt auch die geringere Neigung der Dächer über den Seitenflügeln bei. Bei den Umständen des Wiederaufbaues erscheint es aber verständlich, dass man Bauteile, die nicht unbedingt notwendig waren, weggelassen hat. Wahrscheinlich wäre der Wiederaufbau der Mansardendächer auch in der Öffentlichkeit, die damals wenig Sinn für Prachtentfaltung hatte, nicht gut aufgenommen worden.
Sehr nachteilig wirkte sich der Einbau einer Niederdruckdampfheizung aus, die nur sehr unvollkommen zu regeln ist und eine trockene, scharfe Wärme entwickelt. Der Grund für die Wahl dieses ungünstigen Heizungssystems lag aber wahrscheinlich darin, dass die Haftanstalt, die seinerzeit von der Heizungszentrale des Justizgebäudes mitversorgt wurde, für Dampfheizung eingerichtet war und außerdem von den 6 Dampfkesseln 3 Kessel billig vom ehemaligen Fliegerhorst Giebelstadt beschafft werden konnten.
Zur Errichtung einer Kantine kam es nicht, weil der Landgerichtspräsident und das Bayer. Staatsministerium der Justiz kein Bedürfnis für eine solche Einrichtung erkennen konnten.
Insgesamt kann aber gesagt werden, dass es der Staatsbauverwaltung unter sehr schwierigen Umständen gelungen ist, ein zerstörtes Baudenkmal der Prinzregentenzeit so wiederaufzubauen, und den Bedürfnissen des Dienstbetriebes anzupassen, dass die großzügige Baugesinnung jener Zeit noch zu spüren ist.

Das Justizgebäude bis zu Jahrtausendwende und der Architektenwettbewerb

Bis Mitte der 60er Jahre genügte das Gerichtsgebäude in der Ottostraße den räumlichen Ansprüchen der Justiz. Danach haben sich allerdings die Aufgaben der Justiz in Würzburg stark vermehrt.
Jahrelang bestand im Justizgebäude Ottostraße für Landgericht, Amtsgericht und Staatsanwaltschaft ein erheblicher Raummangel, so dass sich die Justizbehörden auf fünf verschiedene Gebäude mit insgesamt 3000 m² Büro- und Nutzfläche innerhalb der Stadt verteilten. Durch den Neubau der Justizvollzugsanstalt am Wöllrieder Hof und die damit verbundene Räumung der alten JVA in der Ottostraße im Jahre 1998 eröffnete sich die Möglichkeit, die gesamte Justiz auf ihrem angestammten Platz wieder zusammenzuführen. Man entschloss sich darum, einen europaweiten Architektenwettbewerb auszuschreiben, in dem nicht nur auf funktionale und wirtschaftliche Lösungen Wert gelegt wurde, sondern auch auf denkmalschützerische Belange mit der Einbindung des alten Gefängnisses hingewiesen wurde. 1998 wurde in einem zweistufigen Wettbewerb mit insgesamt 93 Arbeiten der Entwurf des Büros Terbüchte Architekten aus Magdeburg ausgewählt, der – wie im Übrigen die meisten eingereichten Arbeiten - den Abbruch des bestehenden Gefängnisses und des Schwurgerichtsgebäudes vorsah, sowie einen Neubau für die Strafjustiz und einen Erweiterungsbau für den bestehenden, unter Denkmalschutz stehenden Altbau zum Inhalt hatte.

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Vorne das Justizgebäude, dahinter die ehemalige Justizvollzugsanstalt Würzburg, die dem Neubau des Strafjustizzentrums weichen musste.

Das Strafjustizzentrum

Der Neubau des Strafjustizzentrums ist gestaffelt in drei niedrig gehaltene und waagerecht geschichtete Gebäudespangen mit zwei verbindenden Glaspassagen. Der wuchtigen Monumentalität des Altbaues werden bewusst drei schlanke Baukörper gegenübergesetzt. Der Neubau ist offen und durchlässig gestaltet. Die verglasten Erschließungswege ermöglichen eine Blickbeziehung zwischen Ottostraße und Ringparkanlage. Der Grünraum wird bis an die Gebäude herangeführt.
Die Erschließung des Gebäudes erfolgt von der Ottostraße. In der Nord- und Südspange des Erdgeschosses liegen die Sitzungssäle mit Publikumsverkehr. Die Arbeitsbereiche und Büros sind im 1. Obergeschoss und im zurückversetzten Dachgeschoss untergebracht.
Der Planungsauftrag wurde 1999 erteilt. Der Abbruch der ehemaligen Justizvollzugsanstalt wurde in einem 1. Bauabschnitt im Jahre 2000 vollzogen. Grundsteinlegung für den mit 22,7 Mio Euro genehmigten Neubau des Strafjustizzentrums als 2. Bauabschnitt war am 05. Oktober 2001. Bezogen wurde das Gebäude im November 2004. Im Vorgriff für den 3. Bauabschnitt wurde bereits im November 2003 bis Februar 2004 das Schwurgerichtsgebäude abgebrochen.

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Das im Jahr 2004 fertiggestellte Strafjustizzentrum in der Ottostraße

Das Ziviljustizzentrum

Der 3. Bauabschnitt entstand für die Zivilgerichtsbarkeit und beinhaltete die Generalsanierung des Altbaus und die Errichtung eines Erweiterungsbaus. Gemäß dem geänderten Planungsauftrag vom Juni 2003 wurden sämtliche Büro- und Verwaltungsflächen im Altbau untergebracht, so dass in dem angefügten, halbrunden Erweiterungsbau ausschließlich Sitzungssäle aufgenommen werden konnten.
Wie bereits beim Strafjustizgebäude erfolgt die Erschließung von der Ottostraße aus. Die Zugänge beider Gebäude wurden nachträglich und während der Bauphase aus sicherheitstechnischen Gründen mit einer Schleuse mit getrenntem Ein- und Ausgang ausgestattet. Der ehemalige Zugang am Mittelbau des Altbaues musste deshalb geschlossen werden. Das Vestibül wird heute als Ausstellungsraum und für besondere Veranstaltungen genutzt.
Bei der im Einvernehmen mit dem Landesamt für Denkmalpflege abgestimmten Planung blieben die Fassaden des Altbaus, die alten Treppenhäuser und die tragende Mittelwand in den Flügelbauten mit den alten Gewänden um die Türöffnungen bestehen. Neue Türöffnungen wurden in moderner Sprache ergänzt. Sämtliche Natursteinfassaden wurden restauratorisch überarbeitet. Der Fußboden im ehemaligen Vestibül wurde abgesenkt. Straßenseitig ist die Dachform aus der Zeit des Wiederaufbaus übernommen worden. Hofseitig entspricht der auf dem Gesims liegende Traufpunkt dem historischen Dach. Die Dachflächen sind wie die meisten historischen Gebäude in der Innenstadt wieder mit Naturschiefer eingedeckt. Der in der Nachkriegszeit errichtete Vorbau am alten Haupteingang wurde zurückgebaut und die Fassade des Mittelbaus überarbeitet. Die von dem fränkischen Künstler Julius Bausenwein künstlerisch ausgestaltete Stuckdecke im Haupttreppenhaus sollte bestehen bleiben. Da auch hier eine neue Decke eingezogen wurde, musste die Stuckdecke ausgebaut, zwischengelagert und restauriert wieder eingebaut werden. Der Bibliothekssaal im 2. Obergeschoss ist im Wesentlichen hinsichtlich der Galerien und des Mobiliars erhalten geblieben. In zeitgemäßer Material- und Formensprache sind vor allem der Erweiterungsbau und das Dachgeschoss des Altbaus mit seiner hofseitigen Fassade ausgeführt worden. Hier wie auch an anderen Stellen sollten alte und neue Elemente in harmonischer Form verbunden werden. Nach den heutigen technischen, konstruktiven und funktionalen Anforderungen sollte ein zeitgemäß gestaltetes Justizgebäude entstehen, das die bauliche Entwicklung und Veränderung erkennen lässt.
Der Spatenstich für den 3. Bauabschnitt war am 15. Mai 2006. Bezogen wurde das Gebäude im Juli 2010. Abgerechnet wird die Gesamtbaumaßnahme des 1. bis 3. Bauabschnitts mit 58,3 Mio Euro.

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Das im Jahr 2010 fertiggestellte Ziviljustizzentrum - Im Vordergrund der Sitzungssaalanbau

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