Notarinnen und Notare
Für die im Landgerichtsbezirk Würzburg ansässigen Notarinnen und Notare ist das Landgericht Würzburg gemäß § 50 Nr. 5 GwG als Aufsichtsbehörde zuständig.
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Herr Vizepräsident des Landgerichts Raufeisen (richterlicher Sachbearbeiter für Notarangelegenheiten)
Frau Kuhn, Frau Köhler und Frau Hertlein (Serviceeinheit für Notarangelegenheiten)
Auslegungs- und Anwendungshinweise für Notare nach dem Geldwäschegesetz
Der für die Bereitstellung von Auslegungs- und Anwendungshinweise für die Umsetzung der Sorgfaltspflichten und internen Sicherungsmaßnahmen zuständige Präsident des Landgerichts Würzburg genehmigt die jeweils aktuelle Anwendungsempfehlungen der Bundesnotarkammer für Notare nach dem Geldwäschegesetz und macht sich diese inhaltlich zu Eigen, §§ 50 Nr. 5, 51 Abs. 8 Satz 1 und 2 GwG. Die jeweils aktuelle Fassung der Anwendungsempfehlungen steht als Download unter
https://www.bnotk.de/aufgaben-und-taetigkeiten/geldwaeschebekaempfung
zur Verfügung.