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Oberlandesgericht Bamberg

Oberlandesgericht Bamberg

Geldauflagen im Strafverfahren zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen

Überregionale Liste für den Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg

Die Aufnahme von gemeinnützigen Einrichtungen in die von der Präsidentin des Oberlandesgerichts Bamberg geführte überregionale Liste richtet sich nach der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 10. Dezember 2008 i. d. F. v. 25. Mai 2020.

Eine Aufnahme einer Einrichtung in die Liste begründet keinen Rechtsanspruch auf Zuweisung von Geldauflagen und stellt auch keine Empfehlung dar. Die hier geführte Liste dient lediglich zur Information über in Betracht kommende gemeinnützige Einrichtungen und soll den für die Zuweisung von Geldbußen allein zuständigen Richtern und Staatsanwälten eine Orientierungshilfe sein.

Fragen und Anträge können per E-Mail an gemeinnuetzige@olg-ba.bayern.de gerichtet werden.

Von der Übersendung von Prospekten und Werbematerial bitte ich abzusehen. Das Oberlandesgericht Bamberg ist lediglich listenführende Stelle und weist selbst keine Gelder zu.

Bitte beachten Sie, dass über diese Verwaltungsangelegenheit hinaus, E-Mail-Adressen keinen Zugang für Erklärungen in Rechtssachen (z.B. Klageverfahren) eröffnen.