Informationen für Verletzte und Geschädigte
Unter dem folgenden Link finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz Informationen zu folgenden Fragen:
http://www.justiz.bayern.de/service/opferschutz/rechte-geschaedigter/
Rechte, die allen Verletzten/Geschädigten einer Straftat zustehen
- Kann ich mich im Verfahren unterstützen lassen?
- Können im Verfahren meine Personalien geheim gehalten werden?
- Kann ich erfahren, was im Verfahren passiert?
- Kann ich Entschädigungsansprüche im Strafverfahren geltend machen?
- Welche Rechte habe ich als Opfer oder Angehöriger in der medialen Berichterstattung?
Zusätzliche Rechte in bestimmten Fällen
- Welche Fälle sind das?
- Welche zusätzlichen Rechte habe ich dann?
- Wer trägt in diesen Fällen meine Kosten?
- Merkblatt über Rechte von Verletzten und Geschädigten im Strafverfahren
- Information sheet: The rights of victims of crimes in German criminal procedure
Weitere Auskünfte und zusätzliche Unterstützung
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich damit bitte an eine Rechtsantragsstelle bei Gericht, einen Rechtsanwalt oder eine Einrichtung der Opferhilfe. Des Weiteren steht Ihnen die Online Datenbank für Betroffene von Straftaten zur Verfügung.
Bei vorsätzlichen Körper-, Gesundheits- oder Freiheitsverletzungen oder diesbezüglicher Bedrohungen, Hausfriedensbruch sowie bei unzumutbaren Belästigungen durch beharrliches Nachstellen (Stalking) können Sie zivilrechtliche Hilfe nach dem Gewaltschutzgesetz beim Amtsgericht in Anspruch nehmen, um sich vor weiteren Übergriffen zu schützen. Sofern Sie keinen Rechtsanwalt* hiermit beauftragen wollen, können Sie weitere Informationen hierzu bei der Rechtsantragstelle Ihres Amtsgerichtes erhalten.
Nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten erhalten Personen, die durch eine Gewalttat eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, oder deren Hinterbliebene wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Versorgung. Versorgungsleistungen könnten z.B. Kostenübernahme für psychologische Betreuung, eine Haushaltshilfe oder eine Opferentschädigungsrente umfassen. Zur Klärung eventueller Ansprüche wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt für Versorgung und Soziales.
Wenn Sie Opfer extremistischer Übergriffe oder terroristischer Straftaten sind, können Sie finanzielle Hilfen beim Bundesamt für Justiz beantragen (www.bundesjustizamt.de Suchwort "Härtefallleistungen/Opferhilfe").