Pressemitteilung 2 vom 03.11.2021
Strafverfahren gegen einen Polizeibeamten wegen Strafvereitelung im Amt rechtskräftig abgeschlossen.
Traunstein, München. Seit 19.10.2021 ist nun die Verurteilung eines Traunsteiner Polizeibeamten wegen Strafvereitelung im Amt zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten unter Strafaussetzung zur Bewährung rechtskräftig.
Mit Beschluss vom 19.10.2021 hat das Bayerische Oberste Landesgericht das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 26.04.2021, mit dem der Polizeibeamte wegen Strafvereitelung im Amt verurteilt worden war, bestätigt. Die Revision des Angeklagten wurde verworfen.
Dem Verfahren zugrunde lag ein Vorgang aus dem Jahr 2018. Der verurteilte Polizeibeamte war damals mit den Ermittlungen bezüglich der Verbreitung volksverhetzender Inhalte zwischen Polizeibeamten beauftragt worden. Dabei hat er (nach den Feststellungen des nunmehr rechtskräftigen Urteils) in einem Fall pflichtwidrig kein Ermittlungsverfahren gegen einen anderen Polizeibeamten eingeleitet. Dabei gab er im Ermittlungsbericht unzutreffend an, der Versender der Nachricht sei nicht mehr zu ermitteln. Den tatsächlich feststehenden Versender der Nachricht deklarierte er bewusst fälschlich als Nachrichtenempfänger.
In erster Instanz war der Verurteilte durch das Amtsgericht Traunstein daneben auch wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt worden. Insoweit hatte bereits das Landgericht Traunstein den Tatnachweis nicht als gegeben angesehen und den Polizeibeamten in diesem Punkt freigesprochen.
Über die dienst- und disziplinarrechtlichen Folgen für den Beamten wird die zuständige Disziplinarbehörde beim Polizeipräsidium München entscheiden.