Pressemitteilung 05/2023 vom 08.09.2023
9 Jahre Haft für schweren sexuellen Missbrauch von Kindern in 12 Fällen - Bundesgerichtshof bestätigt Urteil des Landgerichts Traunstein - neues Strafverfahren wegen vergleichbarer Tatvorwürfe hat bereits begonnen
Gemeinsame Pressemitteilung des Landgerichts und der Staatsanwaltschaft vom 08.09.2023
9 Jahre Haft für schweren sexuellen Missbrauch von Kindern in 12 Fällen - Bundesgerichtshof bestätigt Urteil des Landgerichts Traunstein - neues Strafverfahren wegen vergleichbarer Tatvorwürfe hat bereits begonnen
Traunstein. Das Landgericht Traunstein verurteilte am 25.01.2023 einen mittlerweile 57-jährigen Mann wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 12 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Jahren. Der Angeklagte hatte sich bei seiner Tätigkeit als Linienbusfahrer im Jahr 2021 das Vertrauen eines damals 13-jährigen Jungen erschlichen, bevor er diesen von Ende Mai bis Mitte Juli 2021 in Wasserburg und Waldkraiburg durch 12 selbständige Taten jeweils schwer sexuell missbrauchte. Dabei manipulierte er den Jungen gezielt und bedrohte ihn damit, ihm und seiner Familie etwas anzutun, falls er sich nicht wie gewünscht verhalte. Gegen das Urteil des Landgerichts legte der Angeklagte Revision ein, die der Bundesgerichtshof nun mit Beschluss vom 29.08.2023 als unbegründet verwarf. Das Urteil ist somit rechtskräftig, der Angeklagte befindet sich weiterhin in Haft.
Er hat sich aktuell in einem neuen Strafverfahren vor dem Landgericht zu verantworten, in dem ihn die Staatsanwaltschaft Traunstein wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Vergewaltigung in weiteren Fällen angeklagt hat. Im Falle einer Verurteilung steht hier auch die Anordnung von Sicherungsverwahrung im Raum.
Das Urteil der 1. Jugendkammer als Jugendschutzkammer des Landgerichts Traunstein vom 25.01.2023 erging nach 16 Hauptverhandlungstagen und einer sehr umfangreichen und sorgfältigen Beweisaufnahme, in der insbesondere zahlreiche Zeugen vernommen wurden und mehrere Sachverständige ihr Gutachten erstatteten. Im Ermittlungsverfahren konnten durch die Staatsanwaltschaft Traunstein und die KPS Mühldorf viele wichtige objektive Spuren gesichert werden. Diese bestätigten die Aussage des geschädigten Kindes, sodass der Angeklagte, der sämtliche Tatvorwürfe bestritt, eindeutig überführt werden konnte.
Die Hauptverhandlung im neuen Strafverfahren findet ebenfalls vor der 1. Jugendkammer als Jugendschutzkammer statt und hat bereits begonnen. Hier wird dem Angeklagten vorgeworfen, seinen eigenen Sohn und zwei weitere männliche Geschädigte, die zu den meisten Zeitpunkten der angeklagten Straftaten jeweils deutlich unter 14 Jahre alt waren, in ähnlich gravierender Weise immer wieder sexuell missbraucht zu haben. Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat diese Straftaten, die der Angeklagte zwischen 1992 und 2005 begangen haben soll, insbesondere als mehrere Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Vergewaltigung angeklagt.