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Amtsgericht Aichach

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Betreuungsverfahren

Das Betreuungsgericht ist insbesondere zuständig in

  • Betreuungsverfahren für Erwachsene, wenn der Betroffene aufgrund körperlicher oder geistiger Behinderung seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann;
Örtlich zuständig ist das Betreuungsgericht, in dessen Bezirk (hier: Landkreis Aichach-Friedberg) der Betroffene seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Geschäftsstelle / Serviceeinheit des Betreuungsgerichts

Schloßplatz 9
86551 Aichach
Zimmer Nr. 009 und 010 im Erdgeschoß/Ostflügel
Publikumsverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr.
Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr.
Telefon: 08251 / 894-174 und 08251 / 894-175
Fax: 09621/962413955

Hinweis: Bei eiligen Anträgen zu Protokoll der Rechtsantragstelle außerhalb der Öffnungs- und Sprechzeiten ist vorher eine Anfrage unter 08251/894-0 zu empfehlen.

Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich.


Antragsformulare, Formblätter und Merkblätter für das Betreuungsverfahren

Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

Zu obig benannten Themen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz diverse Formulare.

Verfahrensübersicht