Betreuungsverfahren
Das Betreuungsgericht ist insbesondere zuständig in
- Betreuungsverfahren für Erwachsene, wenn der Betroffene aufgrund körperlicher oder geistiger Behinderung seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann;
Geschäftsstelle / Serviceeinheit des Betreuungsgerichts
Schloßplatz 9
86551 Aichach
Zimmer Nr. 009 und 010 im Erdgeschoß/Ostflügel
Publikumsverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr.
Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr.
Telefon: 08251 / 894-174 und 08251 / 894-175
Fax: 09621/962413955
Hinweis: Bei eiligen Anträgen zu Protokoll der Rechtsantragstelle außerhalb der Öffnungs- und Sprechzeiten ist vorher eine Anfrage unter 08251/894-0 zu empfehlen.
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich.
Antragsformulare, Formblätter und Merkblätter für das Betreuungsverfahren
- Betreuungsanregung
- Antrag Unterbringung u. freiheitsentziehende Maßnahme
- Vordruck Ärztliches Zeugnis
- Merkblatt für Betreuer
- Merkblatt für Betreute (adressatengerecht)
- Merkblatt Haftpflichtversicherung
- Vordruck Vermögensverzeichnis
- Bertreuerbericht für ehrenamtliche Betreuer mit Vermögenssorge
- Betreuerbericht für ehrenamtliche Betreuer ohne Vermögenssorge
- Merkblatt Rechnungslegung
- Merkblatt Schlussrechnungslegung
- Vordruck Rechnungslegung
- Beiblatt zum Vordruck Rechnungslegung
- Merkblatt Auslagenersatz
- Antrag Aufwandsentschädigung
Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
Zu obig benannten Themen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz diverse Formulare.