Zwangsvollstreckung
Das Vollstreckungsgericht ist zuständig bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das bewegliche Vermögen eines Schuldners (Mobiliarvollstreckung). Dies sind insbesondere:
- Pfändung von Forderungen und sonstiger Ansprüche
- Gewährung von Vollstreckungsschutz
Geschäftsstelle / Serviceeinheit des Vollstreckungsgericht
Schloßplatz 9
86551 Aichach
Zimmer Nr. 119 im 1. Stock/Hauptgebäude
Parteiverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr.
Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr.
Telefon: 08251 / 894-141
Bei eiligen Anträgen zu Protokoll der Rechtsantragstelle außerhalb der Öffnungs- und Sprechzeiten ist vorher eine Anfrage unter 08251/894-0 zu empfehlen.
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich.