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Amtsgericht Aichach

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Zwangsvollstreckung

Das Vollstreckungsgericht ist zuständig bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das bewegliche Vermögen eines Schuldners (Mobiliarvollstreckung). Dies sind insbesondere:

  • Pfändung von Forderungen und sonstiger Ansprüche
  • Gewährung von Vollstreckungsschutz

Geschäftsstelle / Serviceeinheit des Vollstreckungsgericht

Schloßplatz 9
86551 Aichach
Zimmer Nr. 119 im 1. Stock/Hauptgebäude
Parteiverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr.
Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr.
Telefon: 08251 / 894-141

Bei eiligen Anträgen zu Protokoll der Rechtsantragstelle außerhalb der Öffnungs- und Sprechzeiten ist vorher eine Anfrage unter 08251/894-0 zu empfehlen.

Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich.

Weitere Informationen und nützliche Hinweise

Verfahrensübersicht