Nachlassverfahren
Das Amtsgericht ist örtlich zuständig bei Nachlaßverfahren, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Landkreis Aichach-Friedberg hatte.
Sachlich zuständig ist das Nachlassgericht insbesondere für:
- die Ermittlung und Feststellung von Erben
- die Erteilung von Erbscheinen
- die Entgegennahme und Beurkundung von Erbschaftsausschlagungen
- die Hinterlegung von Testamenten
Geschäftsstelle / Serviceeinheit des Nachlassgerichts
Schloßplatz 9
86551 Aichach
Zimmer Nr. 003 im Erdgeschoß/Hauptgebäude
Parteiverkehr:
Die zuständige Person erreichen Sie am Besten
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr.
Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr.
A,B,I,J,N,O,Q,R,T,U,V: -162
C,D,E,F,L,P: -142
S,W,X,Y,Z: -112
G,H,K,M: -180
Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, sollten Termine vorab telefonisch vereinbart werden.
Hinweis: Bei eiligen Anträgen zu Protokoll der Rechtsantragstelle außerhalb der Öffnungs- und Sprechzeiten ist vorher eine Anfrage unter 08251/894-0 zu empfehlen.
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich.
Erbschafts- und Schenkungssteuer
Das Nachlassgericht ist nicht für die Erhebung der Erbschaftssteuer zuständig.
Informationen zum Thema Erbschafts- und Schenkungssteuer finden Sie direkt auf der Internetseite des Landesamts für Steuern.