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Amtsgericht Aichach

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Nachlassverfahren

Das Amtsgericht ist örtlich zuständig bei Nachlaßverfahren, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Landkreis Aichach-Friedberg hatte.

Sachlich zuständig ist das Nachlassgericht insbesondere für:

  • die Ermittlung und Feststellung von Erben
  • die Erteilung von Erbscheinen
  • die Entgegennahme und Beurkundung von Erbschaftsausschlagungen
  • die Hinterlegung von Testamenten

Geschäftsstelle / Serviceeinheit des Nachlassgerichts

Schloßplatz 9
86551 Aichach
Zimmer Nr. 003 im Erdgeschoß/Hauptgebäude
Parteiverkehr:
Die zuständige Person erreichen Sie am Besten

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr.
Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr.

Telefon: 08251 / 894- s.u.

A,B,I,J,N,O,Q,R,T,U,V:  -162
C,D,E,F,L,P: -142
S,W,X,Y,Z: -112
G,H,K,M: -180

Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, sollten Termine vorab telefonisch vereinbart werden.

Hinweis: Bei eiligen Anträgen zu Protokoll der Rechtsantragstelle außerhalb der Öffnungs- und Sprechzeiten ist vorher eine Anfrage unter 08251/894-0 zu empfehlen.

Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich.


Erbschafts- und Schenkungssteuer

Das Nachlassgericht ist nicht für die Erhebung der Erbschaftssteuer zuständig.
Informationen zum Thema Erbschafts- und Schenkungssteuer finden Sie direkt auf der Internetseite des Landesamts für Steuern.

Weitere Informationen und nützliche Hinweise

Verfahrensübersicht