Beratungshilfe
Rechtsantragstelle und Beratungshilfe
Erreichbarkeit (Rechtsantragstelle und Beratungshilfe)
Tel. 0991/3898-492
beratungshilfe@ag-deg.bayern.de
Telefax: 0991 / 3898-202
Montag - Freitag:
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich.
Was ist Beratungshilfe?
Beratungshilfe ist eine Form staatlicher Unterstützung, mit der in bestimmten Rechtstreitigkeiten anfallende außergerichtliche Rechtsanwaltskosten übernommen werden können. Die eigentliche Beratung findet nicht durch das Gericht, sondern bei einem selbst zu beauftragenden Rechtsanwalt statt.
Was ist
zu beachten, wenn Beratungshilfe direkt bei der Rechtsantragstelle beantragt
werden soll?
- Erstwohnsitz im Bezirk des Gerichts
- Antrag sollte unbedingt vor der rechtsanwaltlichen Beauftragung gestellt werden
- Folgende Unterlagen müssen bei Antragstellung (vollständig und aktuell) vorliegen:
o Unterlagen, aus denen sich die Angelegenheit, für die Beratungshilfe beantragt wird, ergibt (Schriftwechsel etc.)
o Belege über laufendes Einkommen (Lohnabrechnungen, Renten- oder sonstige Bescheide)
o Zahlungsbelege / Kontoauszüge zu laufenden Ausgaben (Miete, Nebenkosten, Strom, Versicherungen etc.)
o Unterlagen, aus denen sich der Wert vorhandener Vermögenswerte ergibt
o Personalausweis oder Reisepass
In welchen Fällen ist Beratungshilfe ausgeschlossen?
Unter Anderem, wenn:
- eine Rechtschutzversicherung eintritt
- ein gerichtliches Verfahren in dieser Sache anhängig ist
- bestimmte Rechtsgebiete betroffen sind (z.B. Steuerrecht)
- im Einzelfall eine anderweitige und günstigere Art der Hilfe angeboten wird (z.B. Schuldnerberatung, Jugendamt, Mieterverein)
Vorab-Check
zum Ergebnis über die Wahrscheinlichkeit der Bewilligung oder Zurückweisung der Beratungshilfe. Bitte klicken Sie hier.
Zusätzlich zum ausgefüllten Antrag sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Kontoauszüge für die letzten drei Monate vor Antragstellung
- Nachweis über monatliches Einkommen
- Mietvertrag
- Belege über Schulden und Vermögen
Elektronische Einreichung
Beim Amtsgericht Deggendorf besteht die Möglichkeit, den Antrag auf Beratungshilfe elektronisch einzureichen.
Zur elektronischen Antragstellung ist eine BayernID mit dem Vertrauensniveau „Hoch“ erforderlich. Hierzu benötigen Sie ein Ausweisdokument mit Online-Ausweisfunktion (elektronischer Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte), einen Kartenleser oder ein Smartphone und die AusweisApp2. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der BayernID.
Sie finden das Onlineformular zur Antragstellung beim Amtsgericht Deggendorf unter folgendem Link:
https://www.bayernportal.de/dokumente/onlineverfahren/5161947693352
Bitte beachten Sie: Verwenden Sie zur Einreichung beim Amtsgericht Deggendorf ausschließlich diesen Link. Wenn Sie Formulare im BayernPortal bei anderen Gerichten einreichen, ist eine Weiterleitung und Bearbeitung des Antrags beim richtigen Gericht nicht sichergestellt.
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