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Amtsgericht Deggendorf

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Zwangsvollstreckung

Erreichbarkeit (Geschäftsstelle)

Telefon: 0991 / 3898-468
Telefax: 0991 / 3898-466


Es besteht die Möglichkeit, den Antrag auf Anpassung des Freibetrags bei einer Einkommenspfändung und den Antrag auf Anpassung des Freibetrags bei einem Pfändungsschutzkonto elektronisch über das BayernPortal einzureichen.

Zur elektronischen Antragstellung ist eine BayernID mit dem Vertrauensniveau „Hoch“ erforderlich. Hierzu benötigen Sie ein Ausweisdokument mit Online-Ausweisfunktion (elektronischer Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte), einen Kartenleser oder ein Smartphone und die AusweisApp2. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der BayernID.

Sie finden die Onlineformulare zur Antragstellung beim Amtsgericht Deggendorf unter folgenden Links:

Anpassung Freibetrag bei Einkommenspfändung 

Anpassung Freibetrag bei Pfändungsschutzkonto

Bitte beachten Sie: Verwenden Sie zur Einreichung beim Amtsgericht Deggendorf ausschließlich diese Links. Wenn Sie Formulare im BayernPortal bei anderen Gerichten einreichen, ist eine Weiterleitung und Bearbeitung des Antrags beim richtigen Gericht nicht sichergestellt.


Verfahrensübersicht