Zwangsvollstreckung
Erreichbarkeit (Geschäftsstelle)
Telefon: 0991 / 3898-468
Telefax: 0991 / 3898-466
Es besteht die Möglichkeit, den Antrag auf Anpassung des Freibetrags bei einer Einkommenspfändung und den Antrag auf Anpassung des Freibetrags bei einem Pfändungsschutzkonto elektronisch über das BayernPortal einzureichen.
Zur elektronischen Antragstellung ist eine BayernID mit dem Vertrauensniveau „Hoch“ erforderlich. Hierzu benötigen Sie ein Ausweisdokument mit Online-Ausweisfunktion (elektronischer Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte), einen Kartenleser oder ein Smartphone und die AusweisApp2. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der BayernID.
Sie finden die Onlineformulare zur Antragstellung beim Amtsgericht Deggendorf unter folgenden Links:
Anpassung Freibetrag bei Einkommenspfändung
Anpassung Freibetrag bei Pfändungsschutzkonto
Bitte beachten Sie: Verwenden Sie zur Einreichung beim Amtsgericht Deggendorf ausschließlich diese Links. Wenn Sie Formulare im BayernPortal bei anderen Gerichten einreichen, ist eine Weiterleitung und Bearbeitung des Antrags beim richtigen Gericht nicht sichergestellt.
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