Hinterlegungsstelle
Erreichbarkeit:
Telefon: 0991/3898-440
Telefax: 0991/3898-202
Allgemeine Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich
Barrierefreiheit:
Die Hinterlegungsstelle ist über Fahrstühle erreichbar.
Zuständigkeit
- Entgegennahme von Anträgen auf Hinterlegung von gesetzlichen und gesetzlich zugelassenen Zahlungsmitteln (Geld) sowie Wertpapieren, Urkunden und Kostbarkeiten nach dem Bayerischen Hinterlegungsgesetz
- Annahme der Hinterlegung
- Entscheidung über Auszahlungsanträge
Die Hinterlegungsstelle ist nicht zuständig für die Hinterlegung von:
- Testamenten
- Betreuungsverfügungen
- Anwaltsvergleichen
- Schutzschriften
Wichtige Hinweise zur Stellung des Hinterlegungsantrages
- Die Empfangsberechtigten sind mit vollständigem Namen und Anschrift (kein Postfach) anzugeben.
- Es sind die Parteien selbst, nicht deren Prozessbevollmächtigte empfangsberechtigt.
- Der Hinterlegungsgrund ist durch Vorlage von Kopien glaubhaft zu machen.
- Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag ist bei der Hinterlegungsstelle einzureichen. Für Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts gilt gemäß Art. 7 Abs. 1 BayHintG i.V.m. § 130d ZPO die Pflicht zur elektronische Einreichung von Anträgen!
Weitere Informationen
Vordrucke:
Verfahrensübersicht
- Adoptionen
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