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Amtsgericht Deggendorf

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Hinterlegungsstelle

Erreichbarkeit:

Telefon: 0991/3898-440
Telefax: 0991/3898-202

Allgemeine Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr 

Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich

Barrierefreiheit:
Die Hinterlegungsstelle ist über Fahrstühle erreichbar.

Zuständigkeit

  • Entgegennahme von Anträgen auf Hinterlegung von gesetzlichen und gesetzlich zugelassenen Zahlungsmitteln (Geld) sowie Wertpapieren, Urkunden und Kostbarkeiten nach dem Bayerischen Hinterlegungsgesetz
  • Annahme der Hinterlegung
  • Entscheidung über Auszahlungsanträge


Die Hinterlegungsstelle ist nicht zuständig für die Hinterlegung von:

  • Testamenten
  • Betreuungsverfügungen
  • Anwaltsvergleichen
  • Schutzschriften

Wichtige Hinweise zur Stellung des Hinterlegungsantrages

  • Die Empfangsberechtigten sind mit vollständigem Namen und Anschrift (kein Postfach) anzugeben.
  • Es sind die Parteien selbst, nicht deren Prozessbevollmächtigte empfangsberechtigt.
  • Der Hinterlegungsgrund ist durch Vorlage von Kopien glaubhaft zu machen.
  • Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag ist bei der Hinterlegungsstelle einzureichen. Für Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts gilt gemäß Art. 7 Abs. 1 BayHintG i.V.m. § 130d ZPO die Pflicht zur elektronische Einreichung von Anträgen! 

Verfahrensübersicht