Beratungshilfe
Die außergerichtliche und gerichtliche Wahrnehmung Ihrer Rechte soll nicht aus finanziellen Gründen scheitern. Um Ihnen auch bei geringem Einkommen und Vermögen die Möglichkeit einer außergerichtlichen Beratung und Vertretung durch Rechtsanwälte zu ermöglichen, können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen (bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen dürfen nicht überschritten werden) Beratungshilfe beanspruchen.
Die Beratungshilfe wird nicht für eine Vertretung im gerichtlichen Verfahren gewährt, dort jedoch kann bei Vorliegen der Voraussetzungen Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.
wichtige Hinweise
Nachrang der Beratungshilfe zur Rechtsschutzversicherung
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, welche die Kosten für Beratung oder außergerichtliche Vertretung übernimmt? Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall vor einer etwaigen Antragsstellung direkt bei Ihrer Versicherung.
Nachrang der Beratungshilfe zu anderen Beratungsmöglichkeiten
Bitte prüfen Sie, ob für Sie eine andere Möglichkeit einer kostenlosen Beratung und Vertretung besteht, z.B. als Mitglied eines Mietervereins, einer Gewerkschaft oder einer anderen Organisation. Kostenfreie Beratung in Unterhaltssachen beispielsweise erteilen auch die Jugendämter oder die Schuldnerberatungsstellen in Ihrem Landkreis.
Antragsverfahren
Antragstellung beim Amtsgericht
Über die Gewähung von Beratungshilfe entscheidet der Rechtspfleger der Rechtsantragsstelle.
Dort kann bereits durch eine sofortige Auskunft, den Hinweis auf andere Möglichkeiten oder durch die Aufnahme eines Antrags Ihrem Anliegen entsprochen werden.
Benötigen Sie eine weitergehende Beratung, erhalten Sie einen sogenannten Berechtigungsschein, mit dem Sie zu einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl gehen können.
Der um Hilfe angegangene Rechtsanwalt ist grundsätzlich verpflichtet, die Beratungshilfe zu übernehmen, wenn der Rechtsuchende die Voraussetzungen erfüllt.
Beratungshilfeanträge können bis auf Weiteres nur noch schriftlich eingereicht werden. Das Formular mit Ausfüllhinweisen finden Sie hier: https://www.justiz.bayern.de/media/images/behoerden-und-gerichte/agi1_-_guenzburg.pdf
Sie erhalten das Formular auch in Papierform an der Pforte des Amtsgerichts Günzburg.
Nachträgliche Antragstellung durch den Rechtsanwalt
Es steht Ihnen frei auch unmittelbar einen Rechtsanwalt aufsuchen, dort die wirtschaftlichen Verhältnisse glaubhaft zu machen und darum zu bitten, nachträglich den schriftlichen Antrag auf Bewilligung der Beratungshilfe an das Amtsgericht zu stellen.
Kosten der Beratungshilfe
Die Beratungshilfe durch das Amtsgericht ist kostenfrei.
Dem beratenden Rechtsanwalt ist eine Gebühr von 15 EUR zu entrichten, die auch erlassen werden kann. Vereinbarungen über eine Vergütung sind ungültig.
Erreichbarkeit
Zimmer 402
Amtsgericht Günzburg
Ichenhauser Straße 16
89312 Günzburg (Hausanschrift)
Telefon: 08221 / 2588-4021
Telefax: 09621/96241-4254
Weitere Informationen und nützliche Hinweise
Wichtiger Hinweis
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