Strafverfahren
Zuständigkeiten:
- Strafsachen, Bußgeldsachen und Privatklagesachen, wenn der Strafrichter bzw. das Schöffengericht entscheidet
- Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende, wenn der Strafrichter als Jugendrichter oder das Jugendschöffengericht entscheidet
- richterliche Tätigkeiten im Ermittlungsverfahren, Freiheitsentziehungs- und Rechtshilfesachen
Haft- und Bereitschaftsdienstgericht für den gesamten Landgerichtsbezirk Memmingen ist das Amtsgericht Memmingen.
Erreichbarkeit
Amtsgericht Günzburg
-Strafabteilung-
Ichenhauser Straße 16
89312 Günzburg (Hausanschrift)
Telefon:
Erwachsenenstrafverfahren: 08221 / 2588-3180, -3181
Jugendstrafverfahren: 08221 / 2588-3160, -3161
Ordnungswidrigkeitsverfahren 08221 / 2588-3170, -3171
Telefax: 09621 / 96241-3456
E-Mail: poststelle.straf@ag-gz.bayern.de
Eine Einreichung von formbedürftigen Erklärungen per einfacher E-Mail ist rechtlich nicht zulässig.
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag vom 8.00 bis 12.00 Uhr
sowie nach vorheriger telefonischer Terminsvereinbarung.
Während der Sitzungszeiten ist freier Zugang zu den Sitzungssälen möglich.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit in Terminen zu gewährleisten, wird gebeten mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen.