Hinterlegungsstelle
Zur Hinterlegung werden Geld, Wertpapiere und sonstige Urkunden sowie Kostbarkeiten angenommen.
Grundsätzlich kann die Hinterlegung erfolgen, wenn ein Hinterlegungsgrund vorliegt.
Hinterlegungsgründe sind inbesondere:
- Sicherheitsleistung zur einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung,
- Sicherheitsleistung zur Erreichung der vorläufigen Vollstreckbarkeit eines Urteils,
- Kaution zur Außervollzugsetzung eines Haftbefehls,
- Erfüllung einer Forderung bei Gläubigerunsicherheit nach § 372 BGB,
- Erfüllung einer Forderung bei Annahmeverzug des Gläubigers,
- Hinterlegung zugunsten unbekannter Erben
Voraussetzungen für die Auszahlung des hinterlegten Betrages: - alternativ -
- Auszahlungsantrag eines Beteiligten und übereinstimmende Freigabeerklärungen aller weiteren Beteiligten,
- Auszahlungsantrag und Vorlage einer rechtskräftigen Entscheidung (Urteil oder Beschluss), aus der sich die Empfangsberechtigung des Antragsstellers ergibt.
Erreichbarkeit
Amtsgericht Günzburg
Ichenhauser Straße 16
89312 Günzburg (Hausanschrift)
Telefon: 08221 / 2588-2180
Telefax: 09621 / 96241-3557
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr
und nach vorheriger telefonischer Terminsvereinbarung