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Amtsgericht Günzburg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Hinterlegungsstelle

Zur Hinterlegung werden Geld, Wertpapiere und sonstige Urkunden sowie Kostbarkeiten angenommen.

Grundsätzlich kann die Hinterlegung erfolgen, wenn ein Hinterlegungsgrund vorliegt.

Hinterlegungsgründe sind inbesondere:

  • Sicherheitsleistung zur einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung,
  • Sicherheitsleistung zur Erreichung der vorläufigen Vollstreckbarkeit eines Urteils,
  • Kaution zur Außervollzugsetzung eines Haftbefehls,
  • Erfüllung einer Forderung bei Gläubigerunsicherheit nach § 372 BGB,
  • Erfüllung einer Forderung bei Annahmeverzug des Gläubigers,
  • Hinterlegung zugunsten unbekannter Erben

Voraussetzungen für die Auszahlung des hinterlegten Betrages: - alternativ -

  • Auszahlungsantrag eines Beteiligten und übereinstimmende Freigabeerklärungen aller weiteren Beteiligten,
  • Auszahlungsantrag und Vorlage einer rechtskräftigen Entscheidung (Urteil oder Beschluss), aus der sich die Empfangsberechtigung des Antragsstellers ergibt.

Erreichbarkeit

Amtsgericht Günzburg
Ichenhauser Straße 16
89312 Günzburg (Hausanschrift)

Telefon: 08221 / 2588-2180
Telefax: 09621 / 96241-3557


Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr
und nach vorheriger telefonischer Terminsvereinbarung

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