Gerichtszahlstelle
Die Gerichtszahlstelle ist zum 11.03.2011 aufgelöst worden.
Barer Zahlungsverkehr
Der bare Zahlungsverkehr ist grundsätzlich zu vermeiden.
Barauszahlungen - auch von Zeugenentschädigungen - sind daher nicht möglich.
In dringenden Fällen können Geldstrafen, Gerichtskostenvorschüsse, Kautionen, Sicherheitsleistungen und Geldhinterlegungen bar eingezahlt werden.
Scheckzahlungen
Seit dem 01.11.2016 sind Zahlungen an die Staatskasse durch Verrechnungsscheck nicht mehr zulässig.
Schecks für z.B. Gerichtskosten und Vorschusszahlungen dürfen von den Justizbehörden nicht mehr angenommen werden.
Ausgenommen sind nur wenige spezialgesetzliche vorgesehene Zahlungen wie z.B. § 69 Abs. 2 ZVG (Sicherheitsleistung in Zwangsversteigerungssachen).
Bankverbindung
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Bei Einzahlung von Gerichtsgebühren, Kostenvorschüssen und Geldauflagen
Empfänger: Landesjustizkasse (LJK) Bamberg
Konto: Bayerische Landesbank München
IBAN: DE78 7005 0000 0003 0249 19
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Bei Einzahlung von Geldstrafen
Empfänger: Landesjustizkasse (LJK) Bamberg
Konto: Bayerische Landesbank München
IBAN: DE31 7005 0000 0002 0249 19
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Bei sonstigen Einzahlungen (z. B. Sicherheitsleistung bei Zwangsversteigerung)
Empfänger: Landesjustizkasse (LJK) Bamberg
Konto: Bayerische Landesbank München
IBAN: DE34 7005 0000 0000 0249 19
Bitte geben Sie bei allen Überweisungen das Aktenzeichen sowie den Behördennamen an.
Vorschusszahlungen sollten erst nach Vergabe einer Rechnungsnummer durch die Gerichte und einer Zahlungsaufforderung, die die notwendigen Buchungsdaten enthält, entrichtet werden.
Vorschusszahlungen können auch unter Nutzung des EC-Karten-Verfahrens geleistet werden.
Zahlungen können auch durch Teilnahme am Lastschriftverfahren erfolgen.