Nachlassverfahren
Wenn der Verstorbene seinen Hauptwohnsitz zum Todeszeitpunkt im Landkreis Günzburg hat, ist das Nachlassgericht zuständig für:
- die Ermittlung der Erben, wenn zum Nachlass ein Grundstück, eine Eigentumswohnung oder sonstiges Vermögen gehört, dessen Wert die Beerdigungskosten übersteigt
- die Erteilung von Erbscheinen und Aufnahme von entsprechenden Erklärungen
- Maßnahmen zur Nachlasssicherung
- Entgegennahme und Beurkundung von Ausschlagungserklärungen
- die amtliche Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen
Keine Zuständigkeit des Nachlassgerichts besteht für:
- die Berechnung und Abwicklung von Pflichtteilsansprüchen
- die Vermittlung der Erbauseinandersetzung und die Verteilung des Nachlasses
- die Beratung über die inhaltliche Gestaltung von letztwilligen Verfügungen
Wichtiger Hinweis
Wenn Sie ein Testament des Erblassers in Besitz haben oder auffinden, sind Sie verpflichtet, dieses unverzüglich, nachdem Sie vom Tod des Erblassers erfahren haben, beim Nachlassgericht abzuliefern. Erst durch die Ablieferung wird die Eröffnung des Testaments durch das Nachlassgericht ermöglicht und und somit dem Willen des Verstorbenen Rechnung getragen.
Erreichbarkeit
Amtsgericht Günzburg
-Nachlassgericht-
Ichenhauser Straße 16
89312 Günzburg (Hausanschrift)
Telefon: 08221 / 2588-4020 (Justizkontaktstelle)
Telefax: 09621 / 96241-4255.
E-Mail: poststelle.nach@ag-gz.bayern.de
Eine Einreichung von formbedürftigen Erklärungen per einfacher E-Mail ist rechtlich nicht zulässig.
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag vom 8.00 bis 12.00 Uhr
sowie nach vorheriger telefonischer Terminsvereinbarung.
Zu den anberaumten Nachlassterminen ist der Zugang zu den Dienstzimmern immer möglich.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit in Terminen zu gewährleisten, wird gebeten mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen.