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Amtsgericht Kaufbeuren

Justiz ist für die Menschen da - Recht Sicherheit Vertrauen

Betreuungsverfahren

Eine Betreuung kann auf Anregung des Betroffenen oder eines Dritten (z.B. durch Angehörige, Krankenhaus, Pflegeheim) durch das Amtsgericht angeordnet werden.
Voraussetzung ist, daß die Betroffene Person volljährig ist, an einer psychischen Krankheit leidet und andere Hilfsmöglichkeiten nicht bestehen, insbesondere keine ausreichenden Vollmachten vorliegen.
Für die Anregung einer Betreuung wird empfohlen das hierfür vorgesehene Formblatt zu verwenden:

Verfahrensübersicht