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Amtsgericht Kaufbeuren

Justiz ist für die Menschen da - Recht Sicherheit Vertrauen

Familienverfahren

Das Amtsgericht ist auch zuständig für Familiensachen. Dazu gehören insbesondere Ehesachen, Kindschaftssachen (elterliche Sorge,Umgangsrecht), Adoptionssachen und Gewaltschutzsachen.

Die genauen Zuständigkeitsbereiche finden sich in § 111 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).

Verfahrensübersicht