Familienverfahren
Das Amtsgericht ist auch zuständig für Familiensachen. Dazu gehören insbesondere Ehesachen, Kindschaftssachen (elterliche Sorge,Umgangsrecht), Adoptionssachen und Gewaltschutzsachen.
Die genauen Zuständigkeitsbereiche finden sich in § 111 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).