Beratungshilfe
Beratungshilfe
Soweit Ihre Einkommens- und/oder Vermögensverhältnisse nicht
zulassen, dass Sie die Kosten einer anwaltschaftlichen Beratung selbst tragen können, besteht
die Möglichkeit, einen Beratungshilfeschein für eine Beratung und evtl.
Vertretung für eine außergerichtliche Rechtsangelegenheit bei einem
Rechtsanwalt zu beantragen.
Voraussetzung dafür ist, dass andere Hilfsmöglichkeiten nicht zur Verfügung stehen und die Inanspruchnahme der Beratungshilfe nicht mutwillig erscheint. Außerdem darf noch kein gerichtliches Verfahren anhängig sein.
Für diese Beratung steht dem Rechtsanwalt gegen den Rechtsuchenden eine Gebühr von 15,-- EUR zu.
Bitte prüfen Sie daher vor Antragsstellung
- ob Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, welche die Kosten einer anwaltlichen Beratung übernimmt?
- ob
für Sie eine andere Möglichkeit einer kostenlosen Beratung und Vertretung
besteht,
z.B. als Mitglied eines Mietervereins, einer Gewerkschaft oder einer anderen Organisation? - ob Sie einen Anwalt einschalten würden, wenn Sie die hierfür entstehenden Kosten selbst tragen müssten?
Zur Antragstellung sind mitzubringen:
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- Arbeitslosengeldbescheid oder Bürgergeldbescheid
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate (vollständig und sortiert), in denen die regelmäßigen Einnahmen (z.B. Gehalt usw.) und Ausgaben (z.B. Miete, Versicherungen usw.) kenntlich gemacht sind
Der Antrag kann selbst beim Amtsgericht gestellt werden
(oder in eiligen Fällen durch den beratenden Rechtsanwalt).
Beabsichtigen Sie einen Beratungshilfeschein im persönlichen Gespräch mit dem
zuständigen Sachbearbeiter zu beantragen, wird Ihnen empfohlen, sich bis
spätestens 11.30 Uhr im Gericht einzufinden.
Weitere Unterlagen können verlangt werden.
Sie erreichen die zuständige Stelle:
Montag bis Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
Amtsgericht Neu-Ulm
Schützenstraße 60
89231 Neu-Ulm (Hausanschrift)
Telefon: 0731 / 70793 -214
Telefax: +49/9621/962410833
E-Mail: zivilabteilung@ag-nu.bayern.de
Hinweis:
Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige
Erklärungen in Rechtssachen.
ONLINE-Unterstützung (Vorabprüfung, Antrag ausfüllen...)
Verfahrensübersicht
- Beratungshilfe
- Betreuungsverfahren
- Bußgeldverfahren
- Ermittlungsrichter
- Erzwingungshaft
- Familienverfahren
- Gerichtszahlstelle
- Grundbuchamt
- Güterrechtsregister
- Hinterlegungsstelle
- Insolvenzverfahren
- Legalisation von Urkunden
- Nachlassverfahren
- Rechtsantragstelle
- Strafverfahren
- Zeugenbetreuungsstelle
- Zivilverfahren
- Zwangsversteigerung
- Zwangsvollstreckung