Zeugenbetreuungsstelle
Als Zeuge vor Gericht im Allgemeinen:
Das Gericht und die Prozessbeteiligten sind bei der Wahrheitsfindung häufig auf die Mithilfe von Zeugen angewiesen. Aus diesem Grund müssen Zeugen wahrheitsgetreue und vollständige Angaben machen. Nur dann kann ein gerechtes Urteil gefällt werden. Zeugen vor Gericht nehmen also eine wichtige staatsbürgerliche Aufgabe wahr. Sie sind deshalb nach Erhalt der Ladung zum Erscheinen bei Gericht und zur Aussage verpflichtet.
Bitte lesen Sie Ihre Ladung sorgfältig durch und beachten Sie beigefügte Hinweise. Bringen Sie die Ladung zum Termin mit und seien Sie - im Interesse aller Beteiligter - pünktlich. Auch das Gericht ist bemüht, eventuelle Wartezeiten kurz zu halten. Die Entschädigung für Zeugen und Sachverständige richtet sich nach dem Justiz-Vergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG). Zeugen erhalten auf Antrag eine Entschädigung für Fahrtkosten und Verdienstausfall. Das Antragsformular hierzu wird nach beendeter Aussage vom Richter ausgeändigt.
Dieser Antrag kann schriftlich oder persönlich gestellt werden.
Zu übersenden bezw. mitzubringen sind die Ladfung und eine ausgefüllte Verdienstbescheinigung.
Eine Barauszahlung ist generell nicht möglich.
Für die Zeugenbetreuung am Amtsgericht Neu-Ulm sind zuständig:
In der Schützenstraße 58 für Strafsachen und Familiensachen:
JSin Schwenk, Telefon 0731/ 70793-227, Zi. 29/EG
In der Schützenstraße 60 für Zivilsachen:
JOSin Martin, Telefon: 0731 / 70793-627, Zi. 217/2. Stock oder
JVIin Peschel, Telefon: 0731/70793-414 Zi. 15a/EG
Verfahrensübersicht
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