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Amtsgericht Nördlingen

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Familienverfahren

Das Familiengericht ist insbesondere zuständig für:

  • Ehesachen (Verfahren auf Scheidung, Aufhebung, Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe oder auf Herstellung des ehelichen Lebens)
  • Kindschaftssachen (Verfahren über die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern-Kind-Verhältnisses oder über die Vaterschaft)
  • Abstammungssachen
  • Adoptionssachen
  • Pflegschafts- und Vormundschaftssachen
  • Ehewohnungs- und Haushaltssachen
  • Gewaltschutzsachen
  • Versorgungsausgleichssachen
  • Unterhaltssachen
  • Güterrechtssachen
  • Verfahren über das Sorge- und Umgangsrecht für Kinder
  • sonstige Familiensachen (z.B. Bestimmung des Bezugsberechtigten des Kindergeldes)
  • Lebenspartnerschaftssachen
In Verfahren vor dem Familiengericht (z.B. Ehescheidungen, Güterrecht) besteht häufig Anwaltszwang.
Ein Anwalt auf der Antragsgegnerseite ist entbehrlich, wenn keine gegensätzlichen Anträge gestellt werden und kein gerichtlicher Vergleich beabsichtigt ist.

Erreichbarkeit des Familiengerichts

Informationen zu den Sprechzeiten des Amtsgerichts Nördlingen finden Sie auf der Kontaktseite.

Wegen Teilzeitbeschäftigung, Gleitzeit und Terminen empfiehlt sich eine Terminabsprache mit d. zuständigen Sachbearbeiter/in, bevor Sie uns persönlich aufsuchen.
Bitte beachten Sie dabei die nachsstehend genannten Durchwahlnummern und halten Sie - soweit möglich - die Geschäftsnummer bzw. das Aktenzeichen bereit.

Geschäftsstellen des Familiengerichts:

  • Serviceeinheit 1 F:
    Zimmer Nr. 53 im Kaisheimer Haus
    Telefon: 09081 / 2109-365 oder -362
    Telefax: 09081 / 2109-370
  • Serviceeinheit 2 F:
    Zimmer Nr. 52 im Kaisheimer Haus
    Telefon: 09081 / 2109-364 oder -363
    Telefax: 09081 / 2109-370

Weitere Informationen und nützliche Hinweise

Verfahrensübersicht