Rechtshilfe
Die Abteilung für Auslandsrechtshilfe erreichen Sie unter
Telefon: 09081 / 2109-355 (Frau Rechtspflegerin Walter)
Informationen zu den Sprechzeiten des Amtsgerichts Nördlingen finden Sie auf der Kontaktseite.
Die Abteilung für Auslandsrechtshilfe ist zuständig für:
- Prüfung und Erledigung von Rechtshilfeersuchen aus dem Ausland
- Bewilligungs- und Prüfungsstelle für Rechtshilfeersuchen ins Ausland
Wichtige Hinweise
- Etwaige Zustellungen erfolgen im Rahmen der im Ausland anhängigen Gerichtsverfahren aufgrund eines Ersuchens ausländischer Justizbehörden.
- Beim Amtsgericht Nördlingen sind keine Unterlagen vorhanden, die das jeweilige im Ausland anhängige Verfahren betreffen. Sie werden daher gebeten, eventuelle Rückfragen und Gegenvorstellungen nicht hierher, sondern an die mit der Sache befasste ausländische Justizbehörde zu richten. Dabei empfiehlt es sich, das aus den Ihnen zugestellten Schriftstücken ersichtliche Aktenzeichen anzugeben.
- Auskünfte zur Zwangsvollstreckung und Anerkennung deutscher Gerichtsentscheidungen im Ausland können die Konsulate und Botschaften des jeweiligen Landes erteilen.
Verfahrensübersicht
- Adoptionen
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