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Amtsgericht Nördlingen

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Wohnungseigentumsverfahren

Die Geschäftsstelle der Abteilung für Wohnungseigentumsverfahren erreichen Sie unter
Telefon: 09081 / 2109-357, -358, -359 und -360

Informationen zu den Sprechzeiten des Amtsgerichts Nördlingen finden Sie auf der Kontaktseite.

Wohnungseigentumssachen unterliegen seit 1. Juli 2007 dem Verfahrens- und Kostenrecht für Zivilverfahren.

Das Amtsgericht als Zivilgericht entscheidet in Angelegenheiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes

  • über die sich aus der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und aus der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ergebenden Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander
  • über die Rechte und Pflichten zwischen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümern
  • über die Rechte und Pflichten des Verwalters bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
  • über die Gültigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümer
  • bei Klagen Dritter, die sich gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer oder gegen die Wohnungseigentümer richten und sich auf das gemeinschaftliche Eigentum, seine Verwaltung oder das Sondereigentum beziehen
  • bei Mahnverfahren, wenn die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Antragstellerin ist.

Örtlich zuständig ist ausschließlich das Gericht in dessen Bezirk das Grundstück liegt.

Eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist nicht vorgeschrieben.

Wenn Sie in Wohnungseigentumsangelegenheiten Anträge zur Rechtsantragstelle des Amtsgerichts stellen möchten, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Eigentümerliste
  • Verwaltervertrag
  • Gemeinschaftsordnung
  • Teilungserklärung
  • Einladung und Protokoll zur Eigentümerversammlung

Soweit Sie als Antragsteller beim Gericht auch einen Gerichtskostenvorschuss entrichten müssen, erhalten Sie nach ca. zwei bis vier Wochen eine entsprechende Zahlungsaufforderung.

Verfahrensübersicht