Geldannahmestelle
Bar-Einzahlungen und Bar-Auszahlungen sind bei der Geldannahmestelle des Amtsgerichts Nördlingen nicht mehr möglich.
Einzahlungen sind nun ausschließlich über die Landesjustizkasse Bamberg zu tätigen.
Zahlungen können auch durch Teilnahme am Lastschriftverfahren erfolgen.
Im Feld "Verwendungszweck" immer AKTENZEICHEN und GERICHTSORT (in Kurzform wie KFZ-Kennzeichen) z. B. Aktenzeichen AG NÖ angeben.
(Beispiel für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten: 1 C 1234/12 AG NÖ)
Bankverbindung der Landesjustizkasse Bamberg
Bayerische Landesbank München
Bankleitzahl: 700 500 00
-
Für Kostenvorschüsse, Gebühren und Geldauflagen:
Konto-Nummer: 30/24919
oder
IBAN: DE78 7005 0000 0003 0249 19
BIC: BYLADEMM
-
Für Geldstrafen:
Konto-Nummer: 20/24919
oder
IBAN: DE31 7005 0000 0002 0249 19
BIC: BYLADEMM
-
Für sonstige Zahlungen:
(z.B. Sicherheitsleistung bei Zwangsversteigerung)
Konto-Nummer: 24919
oder
IBAN: DE34 7005 0000 0000 0249 19
BIC: BYLADEMM
Scheckzahlungen
Seit dem 01.11.2016 sind Zahlungen an die Staatskasse durch Verrechnungsscheck nicht mehr zulässig.
Schecks für z.B. Gerichtskosten und Vorschusszahlungen dürfen von den Justizbehörden nicht mehr angenommen werden.
Ausgenommen sind nur wenige spezialgesetzlich vorgesehene Zahlungen wie z.B. in § 69 Abs. 2 ZVG (Sicherheitsleistung in Zwangsversteigerungssachen).
Hinweise für die Zahlung von Kostenvorschüssen
Vorschusszahlungen sollten erst nach Vergabe einer Rechnungsnummer durch das Gericht und nach einer Zahlungsaufforderung, die die notwendigen Buchungsdaten enthält, entrichtet werden.
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