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Amtsgericht Nördlingen

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Zivilverfahren

Die Geschäftsstelle der Abteilung für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten erreichen Sie unter
Telefon: 09081 / 2109 -357, -358 und -359

Informationen zu den Sprechzeiten des Amtsgerichts Nördlingen finden Sie auf der Kontaktseite.

Die Abteilung für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten ist insbesondere zuständig für

  • Klagen bis zu einem Streitwert von 5.000 €€ (auch in Verbindung mit einem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe)
  • Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum oder über den Bestand eines solchen Mietverhältnisses
  • Streitigkeiten in Wohnungseigentumssachen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (Wohnungseigentumssachen)
  • Arreste und einstweilige Verfügungen
  • Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung einer Urkunde
  • Aufgebotsverfahren zum Ausschluß eines Eigentümers
  • Schutzschriften, soweit nicht eindeutig das Familiengericht zuständig ist
  • Anträge auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens
  • Anträge auf Vollstreckbarerklärung von ausländischen Schuldtiteln
  • Anträge auf Kostenfestsetzung

Weitere Informationen und nützliche Hinweise

Verfahrensübersicht