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Amtsgericht Nördlingen

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Zwangsversteigerung

Die Geschäftsstelle der Zwangsversteigerungsabteilung erreichen Sie unter
Telefon: 09081 / 2109-203 und -204
Telefax: 09621 / 96241 4158

Die Geschäftsstelle der Zwangsversteigerungsabteilung ist täglich (Montag - Freitag) von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr telefonisch erreichbar.

Zuständigkeit

Das Vollstreckungsgericht (Immobiliarvollstreckung) ist u. a. zuständig für die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Immobilien, z. B.

  • bebaute und unbebaute Grundstücke
  • Eigentumswohnungen
Die örtliche Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts (Immobiliarvollstreckung) umfasst die Amtsgerichtsbezirke Nördlingen und Dillingen a.d. Donau.

Zwangsversteigerungstermine

Eine Übersicht der Zwangsversteigerungstermine finden Sie unter:
http://www.zvg-portal.de/

Gutachten

Gutachten können eingesehen werden

  • im Amtsgericht Nördlingen auf der Geschäftsstelle
    des Vollstreckungsgerichts, Zimmer Nr. 153 (Kaisheimer Haus, I. Stock),
  • im Internet unter www.zvg-portal.de

Telefonische Auskünfte zu den Gutachten und Gläubigern sind nicht möglich.

Informationen für Bietinteressenten

Allgemeine Informationen für Bietinteressenten erhalten Sie im ZVG-Portal.

Bankverbindung für Sicherheitsleistungen

Landesjustizkasse Bamberg

Bayerische Landesbank München
Bankleitzahl: 700 500 00
Konto-Nummer: 24919

IBAN: DE34 7005 0000 0000 0249 19
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