Nachlassverfahren
Dem Nachlassgericht ermittelt nach einem Sterbefall die Erben.
Es ist außerdem für die Erteilung von Erbscheinen, den Erlass von Sicherungsmassnahmen (z. B. Bestellung eines Nachlasspflegers), die Verwahrung von letztwilligen Verfügungen (Testamente, Erbverträge) sowie die Entgegennahme und Beurkundung von Ausschlagungserklärungen zuständig.
Die Zuständigkeit des Nachlassgerichts richtet sich nach dem letzten Wohnsitz des Verstorbenen.
Informationen zur Erbschaftssteuer finden Sie unter https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Steuerarten/%20Erbschaft-_und_Schenkungsteuer/default.php?f=LfSt&c=n&d=x&t=x%20auf