Zivilverfahren
In der Zivilabteilung werden zivilrechtliche Streitigkeiten wie z.B. Zahlungs- und Schadenersatzansprüche (bei einem Streitwert über 5000 , Unterlassungansprüche oder Nachbarschaftsstreitigkeiten verhandelt.
Außerdem ist das Amtsgericht für Mietsachen unabhängig des Streitwertes zuständig.
Die Verhandlungstermine sind in der Regel öffentlich und können von allen Interessierten besucht werden.