Betreuungsverfahren
In der Abteilung werden Betreuungsverfahren für Erwachsene nach §§ 1896 ff. BGB durchgeführt.
Örtlich zuständig ist das Betreuungsgericht, in dessen Bezirk der Betroffene seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Für den Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab und die kreisfreie Stadt Weiden i.d.OPf. ist somit das Amtsgericht Weiden i.d.OPf. zuständig.
Erreichbarkeit
Zimmer 20, 21, 22 und 23 / Erdgeschoss
Telefon: +499613000-439, -513, -431, -433, -435 und -437
Telefax: +499621962413145