Zwangsvollstreckung
Bei der Zwangsvollstreckung handelt es sich um die zwangsweise Durchsetzung eines Anspruchs.
Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung ist ein vollstreckbarer Titel (auch Vollstreckungstitel oder titulierter Anspruch genannt), als urkundlicher Nachweis des Anspruchs.
Beispiele für Vollstreckungstitel sind u.a.
- gerichtliche Urteile
- Vollstreckungsbescheide
- Kostenfestsetzungsbeschlüsse
- möglich sind aber auch notarielle Urkunden mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung.
Der titulierte Anspruch kann u.a. darin bestehen, dass ein Geldbetrag gefordert werden kann, eine bestimmte Sache herauszugeben ist oder eine bestimmte Handlung ausgeführt werden muss.
Verfahrensziel der Zwangsvollstreckung ist die Befriedigung des Anspruchs.
Die Zwangsvollstreckung wird im Wesentlichen durchgeführt durch Gerichtsvollzieher und durch das Amtsgericht, das dann Vollstreckungsgericht genannt wird.
Gerichtsvollziehersuche:
(Hier kann nach dem zuständigen Gerichtsvollzieher in Bayern gesucht werden.)
https://gerichtsvollzieher.justizregister.bayern.de/
Örtlich ist das Vollstreckungsgericht in Weiden i.d.OPf. für alle Schuldner zuständig, die ihren Wohnsitz bzw. ihren Sitz (bei juristischen Personen) im Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab sowie der kreisfreien Stadt Weiden i.d.OPf. haben.
Das Zentrale Vollstreckungsgericht Hof ist in Bayern zuständig für die Verwaltung der Vermögensverzeichnisse und Führung der Schuldnerverzeichnisses.
Formular für Gläubiger:
Erreichbarkeit
Zimmer 3 / Erdgeschoss
Telefon: +499613000-487 und -489
Telefax: +499621962413143
Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichtsvollziehern:
Elektronischer Rechtsverkehr mit den Gerichtsvollziehern - Bayerisches Staatsministerium der Justiz (bayern.de)