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Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Geldannahmestelle

Der Zahlungsverkehr des Amtsgerichts, des Landgerichts und der Staatsanwaltschaft Weiden i.d.OPf. wird nur noch bargeldlos abgewickelt.

Bareinzahlungen sind seit 01.01.2009 nicht mehr möglich!
Ausnahme: Zahlungsbeträge bis zu einem Höchstbetrag von 50 € (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 Gerichtszahlungsverordnung - GerZahlV).

Seit dem 01.11.2016 sind Zahlungen an die Staatskasse durch Verrechnungsscheck nicht mehr zulässig!
Schecks (z. B. für Gerichtskosten, Vorschüsse, usw.) dürfen daher nicht mehr angenommen werden. Davon ausgenommen sind nur wenige im Gesetz vorgesehene Zahlungen (z.B. Scheck als Sicherheitsleistung in Zwangsversteigerungssachen, § 69 Abs. 2 ZVG).

Bankverbindung

Bayerische Landesbank München
BLZ: 700 500 00
BIC: BYLADEMM
Empfänger: Landesjustizkasse Bamberg

Konto für Einzahlung von Kosten­vorschüssen, Gebühren und Geld­auflagen
Kontonummer: 3024919
IBAN: DE78 7005 0000 0003 0249 19

Konto für Einzahlung von Geldstrafen
Kontonummer: 2024919
IBAN: DE31 7005 0000 0002 0249 19

Konto für sonstige Zahlungen, z. B. Sicherheits­leistung bei Zwangs­ver­steige­rung
Kontonummer: 24919
IBAN: DE34 7005 0000 0000 0249 19


Hinweise für den Zahlungsverkehr
Vorschusszahlungen sollten erst nach Vergabe einer Rechnungsnummer durch die Gerichte und einer Zahlungsaufforderung, die die notwendigen Buchungsdaten enthält, entrichtet werden.

Vorschusszahlungen können auch unter Nutzung des EC-Karten-Verfahrens geleistet werden.

Zahlungen können auch durch Teilnahme am Lastschriftverfahren erfolgen.

Erreichbarkeit

Zimmer 18a / Erdgeschoss
Telefon: +499613000-427

Verfahrensübersicht