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Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Familienverfahren

Das Familiengericht ist insbesondere zuständig für Anträge auf Scheidung, Aufhebung oder Erklärung der Nichtigkeit der Ehe, die Regelung der elterlichen Sorge von Kindern, die Umgangsregelung eines Elternteils mit einem Kind, die Entscheidungen über Ehegatten- und Kindesunterhalt, die Aufteilung des Hausrates und die Zuweisung der Ehewohnung, die Regelung güterrechtlicher Ansprüche, die Kindschaftssachen (z.B. Feststellung der Vaterschaft), Streitigkeiten nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz.

In der Abteilung werden außerdem Vormundschaftsverfahren für Minderjährige nach §§ 1773 ff. BGB, Pflegschaftsverfahren nach §§ 1909 ff. BGB und Verfahren zur Adoption von Minderjährigen nach §§ 1741 ff. BGB und Volljährigen nach §§ 1767 ff. BGB durchgeführt.

Die örtliche Zuständigkeit umfasst den Bereich des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab sowie die kreisfreie Stadt Weiden i.d.OPf.

Erreichbarkeit

Zimmer 35 und 37 / Erdgeschoss
Telefon: +499613000-467, -469, -463 und -465
Telefax: +499621962413033

Informationen

Verfahrensübersicht