Menü

Bayerische Justizakademie

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Gerichtsvollzieher

Ziele und Inhalte der Ausbildung

Die Auswahl des Lehrstoffes ist an den beruflichen Anforderungen an den Gerichtsvollzieher orientiert. Deshalb werden nicht nur rechtliche Themen unterrichtet, sondern das gesamte Spektrum der Tätigkeit theoretisch untermauert. Die organisatorische Gestaltung des Geschäftsbetriebes ist zwar weiterhin Schwerpunkt der praktischen Ausbildung, doch sollen bereits in der Theorie die Grundlagen der Organisation vermittelt werden. Ferner soll bei den Gerichtsvollzieherbewerbern und -bewerberinnen das notwendige soziale und wirtschaftliche Verständnis für ihre spätere Tätigkeit geweckt werden. Um den ständig steigenden Anforderungen des Berufs innerhalb des vorgegebenen zeitlichen Rahmens gerecht zu werden, wird eine hohe Effizienz der Ausbildung erreicht.

Die theoretische und die praktische Ausbildung finden in einem mehrfachen Wechsel statt.

Detaillierte Informationen über den genauen Ablauf sowie den Inhalt der fachtheoretischen Ausbildung können Sie dem Rahmenstoffplan für die Ausbildung zum Gerichtsvollzieher (siehe unten) entnehmen.

Sollten Sie sich noch näher für die Konzeption der Gerichtvollzieherausbildung interessieren, gibt Ihnen anliegendes Dokument Gerichtsvollzieherausbildung an der Bayerischen Justizakademie von der Idee bis zur Ausführung (siehe unten) weitere Einblicke.

Berufsbild, Einstellungsvoraussetzungen und Ausbildung

Einen Überblick zum Berufsbild, den Einstellungsvoraussetzungen, der Ausbildung und dem Werdegang erhalten Sie unter: Informationen des StMJ

Die Zulassung, Ausbildung und Prüfung ist außerdem in der Ausbildungsordnung Justiz - ZAPO-J geregelt.

Zulassung von anderen Bewerbern

Andere Bewerber (= Seiteneinsteiger) können ausnahmsweise zugelassen bzw. eingestellt werden, wenn keine geeigneten Bewerber aus dem Justizfachwirtedienst zur Verfügung stehen und ein besonderes dienstliches Interesse (besondere Bedarfslage) an der Gewinnung der Bewerber besteht.

Die vorbereitende Ausbildung beginnt jeweils zum 15.04. eines Jahres und dauert insgesamt sechs Monate (Fachtheorie mit vier Monaten, Hospitationen bei Gericht und Gerichtsvollzieher zwei Monate).

Zur vorbereitenden Ausbildung kann zugelassen werden, wer

  • mindestens folgende Vorbildung aufweist: mittlerer Schulabschluss oder qualifizierender Hauptschulabschluss; für einzelne Bereiche können auch Bewerber und Bewerberinnen zugelassen werden, die den Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene förderliche Berufsausbildung nachweisen (Art. 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LlbG) und
  • sich mindestens drei Jahre in einem für den Gerichtsvollzieherdienst förderlichen Beruf bewährt hat.

Für die Einstellung bzw. Zulassung sind die Präsidenten der Oberlandesgerichte in München, Nürnberg und Bamberg zuständig. Ihre Anschriften lauten:

Herrn Präsidenten des Oberlandesgerichts München
Prielmayerstraße 5
80335 München

Herrn Präsidenten des Oberlandesgerichts Nürnberg
Fürther Straße 110
90429 Nürnberg

Herrn Präsidenten des Oberlandesgerichts Bamberg
Wilhelmsplatz 1
96047 Bamberg

Detaillierte Informationen über den genauen Ablauf sowie den Inhalt der fachtheoretischen Ausbildung können Sie dem Rahmenstoffplan für die vorbereitende Ausbildung zum Gerichtsvollzieher entnehmen (siehe unten).

Mit Fragen zur fachtheoretischen Ausbildung können Sie sich auch jederzeit an Frau Farrenkopf unter Ansprechpartner wenden.

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung orientiert sich dabei an dem Leitfaden für die praktische Ausbildung der Gerichtsvollzieherbewerber.

Das Anforderungsprofil für Ausbildungsgerichtsvollzieher finden Sie hier:

Unterkunft, Verpflegung und Reisekosten

Während der fachtheoretischen Ausbildung wird Ihnen eine kostenlose Unterkunft zur Verfügung gestellt.
Die Verpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen) im Speisesaal müssen Sie grundsätzlich in Anspruch nehmen; die Kosten sind von Ihnen zu tragen. Die Fahrtkosten für die An- und Abreise werden Ihnen erstattet; gegebenenfalls erhalten Sie Trennungsgeld nach den allgemeinen Vorschriften (§ 8 BayTGV). Weitere organisatorische Hinweise und Informationen finden Sie in dem Merkblatt für die Teilnehmer der fachtheoretischen Lehrgänge (siehe unten).

Ein Merkblatt des Landesamts für Finanzen mit Hinweisen zur Antragstellung von Reisekosten und Trennungsgeld für die Ausbildungsabschnitte an der Justizakademie Pegnitz finden Sie hier: