Justizfachwirte
Ziele und Inhalte der Ausbildung
Die Ausbildung zum Justizfachwirt/ zur Justizfachwirtin soll die Anwärterinnen und Anwärter dazu befähigen, ihre künftigen Tätigkeiten in den einzelnen Abteilungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften eigenverantwortlich und bürgerfreundlich zu erfüllen. Es soll sichergestellt werden, dass sich die Anwärterinnen und Anwärter auf veränderte Anforderungen einstellen und vielseitig eingesetzt werden können.
Dabei setzt die Ausbildung insbesondere auf drei Säulen:
- die Vermittlung von Fachkenntnissen für Theorie und Praxis
- die Kompetenz zur Nutzung der justizeigenen EDV-Programme
- die Vermittlung von sozialen Kompetenzen sowie Arbeits- und Lerntechniken
Detaillierte Informationen über den genauen Ablauf sowie den Inhalt der fachtheoretischen Ausbildung können Sie dem Rahmenstoffplan für die Ausbildung zum Justizfachwirt entnehmen.
Berufsbild, Einstellungsvoraussetzungen und Ausbildung
Einen Überblick zum Berufsbild, den Einstellungsvoraussetzungen, der Ausbildung und dem Werdegang erhalten Sie unter: Informationen des StMJ
Die Zulassung, Ausbildung und Prüfung ist außerdem in der Ausbildungsordnung Justiz - ZAPO-J geregelt.
Mit Fragen zur fachtheoretischen Ausbildung können Sie sich auch jederzeit an Herrn Lutz, Herrn Regner oder Frau Lechner unter Ansprechpartner wenden.
Praktische Ausbildung
Das Konzept für die praktische Ausbildung der Nachwuchskräfte für den Rechtspfleger- und Justizfachwirtedienst finden Sie hier:
Unterkunft, Verpflegung und Reisekosten
Während der fachtheoretischen Ausbildung wird Ihnen eine kostenlose Unterkunft zur Verfügung gestellt.
Die Verpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen) im Speisesaal müssen Sie grundsätzlich in Anspruch nehmen; die Kosten sind von Ihnen zu tragen. Die Fahrtkosten für die An- und Abreise werden Ihnen erstattet; gegebenenfalls erhalten Sie Trennungsgeld nach den allgemeinen Vorschriften (§ 8 BayTGV). Weitere organisatorische Hinweise und Informationen finden Sie in dem Merkblatt für die Teilnehmer der fachtheoretischen Lehrgänge (siehe unten).
Ein Merkblatt des Landesamts für Finanzen mit Hinweisen zur Antragstellung von Reisekosten und Trennungsgeld für die Ausbildungsabschnitte an der Justizakademie Pegnitz finden Sie hier: